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Plötzlich profitieren viermal so viele Familien mit Kindern

Mehr Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung sollen Beiträge an die Prämie für ihre Krankenkasse bekommen. Dabei will der Regierungsrat vor allem Alleinerziehende besserstellen.

Fridolin
Rast
05.07.19 - 04:30 Uhr
Politik
Mehr Unterstützung für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen.
Mehr Unterstützung für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen.
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Die Bombe platzte mit einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts gegen den Kanton Luzern: Dessen Sparpolitik stellte Familien mit tiefen und mittleren Einkommen wesentlich schlechter, als der Bund es vorschrieb. Denn Luzern hatte einem Teil von ihnen die sogenannten Individuellen Prämienverbilligungen (IPV) für die Krankenkassen vorenthalten.

Auch der Kanton Glarus tut genau das, und mit ihm noch weitere Kantone. Darum zwingt das Bundesgerichtsurteil auch den Glarner Regierungsrat zum Handeln. Im neusten Bulletin zeigt er auf, was er tun will. Er beantragt dem Landrat, die obere Grenze, bis zu der es IPV für Familien mit Kindern oder jungen Erwachsenen in Lehre und Studium gibt, auf 85 000 Franken verfügbares Einkommen zu erhöhen. Gelten soll das für Paare wie für Alleinerziehende, eine Lösung, welche auch etwa in den Kantonen Zürich und Luzern gewählt werde.

Vor allem für Alleinerziehende

Mit dieser Grenze von 85 000 Franken würden die Alleinerziehenden mit Kindern deutlich bessergestellt als heute, begründet der Regierungsrat. Es sei zu berücksichtigen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder besonders oft von Armut betroffen seien. Mit der Vorlage könnten Alleinerziehende mit Kindern künftig gezielt entlastet und ihr Armutsrisiko gesenkt werden. Die Lösung, welche der Regierungsrat vorschlägt, soll deutlich mehr Familien mit Kindern zu IPV verhelfen. 2015 bis 2017 waren es laut Bulletin im Schnitt rund 400 Familien mit 600 Kindern. Mit dem Antrag der Regierung wäre ihre Anzahl viermal höher. Nach den Zahlen des Regierungsrates würden gut 1600 Familien mit über 2500 Kindern oder Lehrlingen und Studierenden profitieren.

Besser auch für Paare mit Kindern

Verbessern will der Regierungsrat aber nicht nur die Situation von Alleinerziehenden, sondern auch jene von Paaren mit Kindern oder jugendlichen Erwachsenen in Ausbildung. Auch bei ihnen liege der heutige Grenzbetrag von 60 000 Franken deutlich unter dem Minimum, welches das Bundesgericht fordert.

Wo genau die Grenze für entlastete Einkommen gezogen wird, dabei hätten die Kantone aber einen Spielraum, so der Regierungsrat. Er erwägt, dass es nicht bis zum Median gehen müsse – jenem Einkommensbetrag, bei dem die Hälfte über mehr und die Hälfte über weniger Einkommen verfügen kann. Sondern dass auch noch ein etwas tieferer Wert vor den Bundesrichtern bestehen würde.

Für Alleinerziehende mit Kindern liegen die 85 000 Franken aber deutlich über diesem Median, erklärt der Regierungsrat. Und über alle Familien mit Kindern betrachtet, würden neu 93 Prozent des Medianwertes erreicht.

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