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Bundesgericht weist zwei Beschwerden gegen Staf-Abstimmung ab

Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen die Abstimmung über die AHV- und Steuervorlage (Staf) abgewiesen. Der Entscheid des Parlaments, mehrere gesetzgeberische Akte zu bündeln und darüber abstimmen zu lassen, kann vor Bundesgericht nicht angefochten werden.

Agentur
sda
28.06.19 - 12:00 Uhr
Politik
Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen die Abstimmung über die Steuer- und AHV-Vorlage abgewiesen. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen die Abstimmung über die Steuer- und AHV-Vorlage abgewiesen. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Bundesgericht beruft sich in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil auf Artikel 189, Absatz 4 der Bundeserfassung. Demnach können Akte von Bundesversammlung und Bundesrat nicht vor dem höchsten Gericht angefochten werden, es sei denn, ein Gesetz sieht etwas anderes vor.

Einheit der Materie verletzt

Die Beschwerdeführer aus den Kantonen Waadt und Neuenburg - darunter Vertreter der Waadtländer Linksaussen-Partei POP - machten geltend, dass das Gesetzespaket für die Reform der Unternehmensbesteuerung und der AHV-Finanzierung die Einheit der Materie verletze. Zwischen den beiden Komponenten der Vorlage gebe es keine direkte Beziehung.

Die POP-Vertreter zitierten in der Ankündigung ihrer Beschwerde eine Beurteilung des Bundesamtes für Justiz. Dieses war in einem Schreiben an die Wirtschaftskommission des Ständerats zum Schluss gekommen, dass die Verknüpfung ein «Grenzfall», aber «akzeptabel» sei.

Zudem habe in Neuenburg das Gericht 2011 eine Abstimmung als ungültig erklärt, welche die Unternehmensbesteuerung künstlich mit der Kinderbetreuung verknüpft habe, argumentierten die Beschwerdeführer weiter.

Das Bundesgericht hält zur Abweisung der Beschwerden fest, das der Bundesgesetzgeber kein Rechtsmittel gegen Akte der Bundesversammlung und des Bundesrates im Zusammenhang mit eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen vorgesehen habe.

66,4 Prozent Ja-Anteil

Die Staf-Vorlage wurde am 19. Mai mit 66,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Steuerprivilegien für internationale Firmen werden gestrichen, und im Gegenzug gibt es Erleichterungen für alle Firmen. EU und OECD hatten die Abschaffung der Steuerprivilegien verlangt. Die AHV wiederum bekommt jährlich 2 Milliarden Franken zusätzlich.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. 2017 waren die Unternehmenssteuerreform III und die Reform der Altersvorsorge an der Urne gescheitert. (Entscheide 1C_323/2019 und 1C_324/2019 vom 24. Juni 2019)

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