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Wildwuchs beim Grundstückmanagement für Nationalstrassen

Schlechte Noten für das Bundesamt für Strassen (Astra) von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK): beim Grundstückmanagement für Nationalstrassen herrsche Wildwuchs. Es fehlt laut EFK an offiziellen Standards für den Kauf und Verkauf von Grundstücken.

Agentur
sda
24.06.19 - 23:00 Uhr
Politik
Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat keine klare Linie beim Management seiner rund 3800 Grundstücke an den Nationalstrassen, kritisiert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem Bericht. (Archivbild)
Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat keine klare Linie beim Management seiner rund 3800 Grundstücke an den Nationalstrassen, kritisiert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem Bericht. (Archivbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die EFK zog ihre Schlüsse anhand von sechs Fallbeispielen aus den Regionen Zürich, Bern, Innerschweiz und Tesssin, wie sie am Montag in einer Mitteilung schrieb. Eine «unité de doctrine» für die Organisation und das Management der Grundstücksgeschäfte sei für die EFK nicht durchgängig erkennbar.

Das Astra verfüge über keine gültigen Prozesse und verbindlichen Abläufe für den Fachbereich Landerwerb und Eigentumsverwaltung. Eine einheitliche und nachvollziehbare Praxis beim Erwerb der für die Strassenprojekte notwendigen Grundstücke sei nicht erkennbar. Auch für Verkäufe gebe es keine geregelten Abläufe. Unwirtschaftliche Verkäufe seien deshalb nicht ausgeschlossen, so die EFK in ihrem 50-seitigen Bericht.

Potenzial beim Ertrag nicht ausgeschöpft

Das Astra handhabe die Preisfindung bei Landkäufen unterschiedlich und bei Landverkäufen werde die Marktlage zu wenig antizipiert. Auf den Nationalstrassengrundstücken gibt es laut EFK «ungenutzte Ertragspotenziale». Der Aufsicht fehlt auch eine abschliessende Übersicht über die Grundstücksflächen im Eigentum des Astra.

Weiter werde die Vermietung oder kostenlose Vergabe von Grundeigentum des Astra innerhalb des Bundesamtes regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Dieser Umstand rühre daher, dass übergeordnete Regelungen und gemeinsame Grundsätze fehlten.

In einigen Fällen stellte die Aufsicht auch überteuerte Honorare für Drittfirmen fest, die das Astra mit Landerwerb beauftragt hatte. In den Filialgebieten Zentral- und Nordwestschweiz sowie Nordostschweiz erhalten die häufig direkt beauftragten Landerwerbsfirmen laut EFK bis doppelt so hohe Honorare wie andere vergleichbare Firmen in anderen Regionen.

3800 Grundstücke im Wert von 4,2 Milliarden

Seit 2008 trägt das Astra die Verantwortung für die inzwischen rund 3800 Nationalstrassen-Grundstücke. In den Bilanzen haben diese Grundstücke einen Wert von mehr als 4,2 Milliarden Franken. Das Astra tätigt Grundstücksgeschäfte mit Dritten entlang der Strassen für die Realisierung von laufenden oder künftigen Nationalstrassenprojekten.

Die Eigentumsübertragung der Nationalstrassen von den Kantonen zum Bund läuft seit 2008 und ist laut Mitteilung der EFK zu rund 95 Prozent abgeschlossen. Hier gibt es Lob an die Adresse des Astra: die Abgrenzung sei schweizweit einheitlich und sachgerecht geregelt. Dabei habe das Bundesamt einen sinnvollen Gestaltungsfreiraum bei der örtlichen Umsetzung der Parzellierung angewendet.

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