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Bundesgericht wird sich erneut mit der Grimselstaumauer befassen

Die allfällige Erhöhung der Staumauer am Grimselsee wird erneut ein Fall für das Bundesgericht. Die Umweltorganisation auqa viva zieht ihre Beschwerde gegen einen Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts weiter.

Agentur
sda
21.06.19 - 15:30 Uhr
Politik
Die Erhöhung der Grimselstaumauer wird das Bundesgericht erneut beschäftigen.
Die Erhöhung der Grimselstaumauer wird das Bundesgericht erneut beschäftigen.
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Seit mehr als zwei Jahrzehnten stehen sich Umweltverbände und die Kraftwerke Oberhasli im Kampf um die Staumauererhöhung gegenüber.

Im Jahr 2012 bewilligte das Berner Kantonsparlament die Erhöhung der Grimselsee-Staumauer. Dagegen reichten Umwelt- und Naturschutzorganisationen Beschwerde ein. Sie sahen damit den Moorschutz verletzt. Das bernische Verwaltungsgericht entschied 2015 im Sinne der Umwelt- und Naturschutzorganisationen.

Die Kraftwerke Oberhasli zogen den Entscheid weiter ans Bundesgericht und erhielten Recht. Damit ging der Fall zur Neubeurteilung erneut ans bernische Verwaltungsgericht zurück.

Dieses mass nun - anders als noch 2015 - dem Interesse an der Energiegewinnung einen höheren Stellenwert bei. Das ausgeprägte nationale Interesse an der Nutzung und am Ausbau erneuerbarer Energien rechtfertige die Eingriffe in die Landschaft, kam das Verwaltungsgericht zum Schluss.

Dagegen will sich nun aqua viva mit Unterstützung des örtlichen Grimselvereins und «wahrscheinlich auch der Schweizerischen Greinastiftung» vor Bundesgericht wehren, wie Benjamin Leimgruber, stellvertretender Geschäftsführer und Bereichsleiter Gewässerschutz von aqua viva, auf Anfrage von Keystone-SDA sagte.

Andere Organisationen verzichten

Anders als aqua viva beurteilen Pro Natura, der WWF und weitere Organisationen die Situation. Pro Natur bedauert in einer Mitteilung, dass das Verwaltungsgericht die Erhöhung der Grimsel-Staumauer «höher gewichtet hat als die Erhaltung der einzigartigen Landschaft und der ökologischen Werte rund um den Grimselsee.»

Das ausführliche Urteil sei aber gut begründet und die Interessenabwägung zugunsten des Ausbaus der erneuerbaren Energien am Standort Grimsel in nachvollziehbarer Weise dargelegt.

«Wir sind sehr enttäuscht vom Entscheid des Verwaltungsgerichts», betonte Valentin Kathriner vom WWF. Damit werde eine geschützte Landschaft geschädigt. Doch das Bundesgericht habe 2017 sich in der zentralen Frage der Festlegung der Perimetergrenze der Moorlandschaft mindestens indirekt für die Mauererhöhung ausgesprochen. Deshalb sehe auch der WWF von einem Weiterzug ab.

Staumauererhöhung nicht prioritär

Die Erhöhung der Grimselstaumauer hat bei den Kraftwerken Oberhasli unterdessen aber längst nicht mehr Priorität. Sie treiben den Bau eines Wasserkraftwerks am Triftgletscher voran.

Durch den Rückzug des Triftgletschers hat sich in den letzten Jahren im Gletschervorfeld bereits ein See gebildet. Deshalb sehen die Kraftwerkbetreiber Potenzial für ein Wasserkraftwerk von nationaler Bedeutung.

Der neue Triftsee soll über ein Stauvolumen von 85 Millionen Kubikmeter verfügen und mit dem geplanten Kraftwerk eine Fallstufe von rund 440 Metern nutzen. Geplant ist eine Leistung von 80 Megawatt und eine jährlich produzierte Energiemenge von 145 Gigawattstunden. Dies entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch von 30'000 Haushalten.

Gegen das Projekt an der Trift wehrt sich aqua viva zusammen mit dem Grimselverein. Andere Umweltverbände wie Pro Natura oder WWF opponieren hingegen nicht gegen das Trift-Projekt.

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