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Landrat will Altersguillotine aufheben

Heute müssen Regierungsräte, Ständeräte, Gerichtspräsidenten und Richter mit 65 Jahren in Pension. Die Kommission Recht, Sicherheit und Justiz im Landrat will diese Altersgrenze 65 für öffentliche Ämter aufheben.

Südostschweiz
14.06.19 - 04:30 Uhr
Politik
Wenn der Landrat den Vorstoss überweist, muss der Regierungsrat eine Landgemeindevorlage erarbeiten.
Wenn der Landrat den Vorstoss überweist, muss der Regierungsrat eine Landgemeindevorlage erarbeiten.
ARCHIV / SASI SUBRAMANIAM

Mit ihrer Motion «Aufhebung der Höchstaltersgrenze für öffentliche Ämter» hat die landrätliche Kommission Recht, Sicherheit und Justiz möglicherweise eine Premiere, denn Kommissionen reichen selten Vorstösse ein.

Wenn der Landrat gleicher Meinung ist und den Vorstoss überweist, muss der Regierungsrat eine Landsgemeindevorlage erarbeiten. Ziel: Der Artikel in der Kantonsverfassung soll weg, der Höchstalter 65 für Mitglieder des Regierungsrates, die beiden Ständeräte sowie die Gerichtspräsidenten und Richter vorschreibt. Und der Regierungsrat soll, wenn nötig, Anpassungen am Wahlverfahren vorschlagen.

Heute werde sämtlichen Stimmberechtigten ab Alter 65 das passive Wahlrecht für die aufgezählten politischen Ämter entzogen, schreiben die Motionäre. Die Bestimmung wurde 1988 bei der letzten Totalrevision in die Kantonsverfassung geschrieben. Sie habe seither wiederholt zu politischen Vorstössen Anlass gegeben. Zuletzt wollte der Landrat im Dezember 2016 einen Bericht vom Regierungsrat über die sogenannte Altersguillotine.

Verfassungsrechte betroffen

Der Bericht des Regierungsrates vom Dezember 2018 zeige nun auf, dass die Höchstaltersgrenze Garantien der Bundesverfassung berühre, «namentlich das Diskriminierungsverbot sowie das aktive und passive Wahlrecht.» Vor diesem Hintergrund hat die landrätliche Kommission am 18. März die geltende Regelung und mögliche Änderungen der Kantonsverfassung diskutiert. Und sich mit 7:2 Stimmen für die Aufhebung der Altersgrenze ausgesprochen.

Die Mehrheit der Kommission argumentiert, mit der Höchstaltersgrenze werde der Wählerwille beschnitten. Denn Stimmen für Personen von 65 und älter sind heute ungültig. Der Blick über die Kantonsgrenzen zeige, dass es andernorts auch ohne die Limite keine überalterten Gremien gebe. Es bestehe keine Rotations- oder Erneuerungsproblematik. Wenn aber hierzulande solche Probleme entstünden, so werde das Glarner Stimmvolk korrigierend eingreifen, so die Kommission. Aus heutiger Sicht sei es nicht nachvollziehbar, wieso der Kanton auf das Potenzial von Personen ab Alter 65 verzichte.

Wählerwille statt Limite

Auch im Berufsleben sei das Rentenalter gegen oben flexibilisiert. Ältere Personen zu beschäftigen sei rechtlich problemlos und helfe gegen den Fachkräftemangel. Schliesslich sei auch die Voraus-Wirkung der Altersgrenze 65 nicht zu unterschätzen. Sie schmälere schon die Wahlchancen. Der Wählerwille solle auch bezüglich des Alters gelten. Es müsse Sache der Stimmberechtigten sein, ob ein älteres, langjähriges Behördenmitglied wiedergewählt werde oder nicht.

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