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Auch Ständerat für starke Lockerung des Wolfsschutzes

Der Wolfsschutz in der Schweiz soll stark gelockert werden. Das will das Parlament. Der Ständerat hat sich am Dienstag im umstrittensten Punkt dem Nationalrat angeschlossen.

Agentur
sda
11.06.19 - 17:17 Uhr
Politik
Ein Wolf im Obergoms. Künftig sollen Wölfe einfacher abgeschossen werden können. Ob das noch der Berner Konvention entspricht, ist fraglich. (Archivbild)
Ein Wolf im Obergoms. Künftig sollen Wölfe einfacher abgeschossen werden können. Ob das noch der Berner Konvention entspricht, ist fraglich. (Archivbild)
KEYSTONE/MARCO SCHMIDT

Dass der Schutz gelockert werden soll, hatten die Räte bereits vorher entschieden: Die Behörden sollen Tiere künftig zum Abschuss freigeben dürfen, bevor Schaden entstanden ist. Umstritten waren aber noch die Bedingungen.

Der Bundesrat wollte die Abschüsse nur dann zulassen, wenn grosser Schaden droht und wenn dieser nicht mit zumutbaren Schutzmassnahmen verhütet werden kann. Das Parlament hat nun aber beschlossen, eine Dezimierung des Wolfsbestandes bei jedem drohenden Schaden zu ermöglichen - und selbst dann, wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden.

Der Ständerat sprach sich mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung für diese Version aus. Eine Minderheit plädierte vergeblich dafür, bei der ursprünglichen Version des Bundesrates und des Ständerates zu bleiben und das Fuder nicht zu überladen - auch mit Blick auf ein mögliches Referendum.

«Berner Konvention glasklar»

Umweltministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, dass das Ziel gewesen sei, mit der Regulierung im Rahmen der Berner Konvention über den Artenschutz zu bleiben. Mit den nun beschlossenen Regeln sei «die Kompatibilität mit der Berner Konvention nicht mehr eindeutig zu erkennen».

Diese sei nämlich glasklar, sagte Sommaruga. Sie verlange, dass «serious damage» drohe. Das könne mit «ernstem», «grossem» oder «erheblichem» Schaden übersetzt werden. Aber Schaden allein genüge nicht. Ausserdem sei schwer erklärbar, dass nicht einmal zumutbare Schutzmassnahmen ergriffen werden müssten.

Die Mehrheit befand aber, mit der Bundesratsversion wären die Hürden für Abschüsse so hoch, dass keine echte Regulierung möglich wäre. Würden die Regeln nicht genügend gelockert, würden viele «in die Kriminalität geführt», argumentierte Roland Eberle (SVP/TG).

Von September bis Januar

Der Abschuss von Wölfen soll zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden dürfen. Hier schloss sich der Ständerat gegen den Willen seiner Kommission dem Nationalrat an. Zunächst hatte er den Abschuss bis Ende März erlauben wollen.

Der kürzere Zeitraum soll gewährleisten, dass nicht Jungtiere geschossen oder diesen die Eltern weggeschossen werden. Die Fortpflanzungszeit müsse in die Schonzeit fallen, sagte Sommaruga dazu. Sieben Monate Regulierungsperiode wären aus Sicht des Artenschutzes eindeutig zu lang.

«Jedem sein Fetisch-Tier»

Nicht nur dem Wolf geht es an den Kragen. Der Bundesrat soll die Regulierung des Bestandes weiterer geschützter Tierarten erlauben können. Offen war noch, welche Tiere im Gesetz explizit erwähnt werden sollen. Eigentlich hatten sich beide Räte bereits dafür ausgesprochen, den Biber zu erwähnen. Der Ständerat ist nun aber auf Antrag seiner Kommission darauf zurückgekommen und hat den Biber wieder aus dem Gesetz gestrichen.

Kommissionssprecher Eberle kritisierte dies. Ordnungspolitisch sei es bedenklich. Und: «Ich weiss beim besten Willen nicht, wie ich diesen Rückwärtssalto zu Hause im Thurgau erklären soll.» Ratspräsident Jean-René Fournier (CVP/VS) kommentierte dies mit den Worten «jedem sein Fetisch-Tier». Zunächst hatte der Ständerat auch den Luchs erwähnen wollen. Darauf hat er nun ebenfalls verzichtet.

Beschwerderecht einschränken

Auch bei der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an: Das Beschwerderecht soll eingeschränkt werden, wenn es um den Abschuss einzelner Problemtiere geht.

Festgehalten hat der Ständerat an seinem Entscheid, dass die Kantone Jagdprüfungen weiterhin nicht gegenseitig anerkennen müssen. Sommaruga erinnerte vergeblich daran, dass die Harmonisierung ein Auftrag des Parlaments gewesen sei.

Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

Das letzte Wort könnte das Stimmvolk haben: Naturschutzorganisationen haben bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine inakzeptable Schwächung des Artenschutzes.

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