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Permanente Rutschungen sollen unter Versicherungsschutz fallen

Die Gebäudeversicherung soll künftig auch Schäden übernehmen können, die durch permanente Rutschungen (wie etwa in Brienz) entstehen. Dies sieht die Teilrevision das Gesetzes über die Gebäudeversicherung vor, die ab sofort in Vernehmlassung ist.

Südostschweiz
06.06.19 - 09:59 Uhr
Politik
Brienz
Schäden durch permanente Rutschungen wie in Brienz (im Bild) sollen künftig versicherbar sein.
MARCO HARTMANN

Diese Nachricht dürfte viele Menschen in Brienz – nicht nur dort, aber dort ganz besonders – freuen: Der Kanton will den Versicherungsschutz für Hauseigentümer auf Schäden an Gebäuden aus permanenten Rutschungen ausweiten. Im geltenden Recht sind solche Schäden, zum Beispiel hervorgerufen durch Bergdruck oder Feuchtigkeitseinwirkungen, nicht gedeckt, weil sie für die Gebäudeversicherung nicht rückversicherbar waren.

Weil sich diese Praxis nach einer Entscheidung des Interkantonalen Rückversicherungsverbandes nun ändern wird, sollen neu eben auch Schäden aufgrund permanenter Rutschungen – unter gewissen Voraussetzungen – rückversicherbar sein. Damit die Gebäudeversicherung Graubünden künftig abdecken kann, gibt die Regierung die Revision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung in die Vernehmlassung.

Weil es ausserdem nicht ausgeschlossen sei, dass künftig weitere Naturgefahren dem Versicherungsschutz unterstellt werden, die heute noch davon ausgeschlossen sind, solle der Regierung die Kompetenz eingeräumt werden, den Versicherungschutz im Bedarfsfall auszuweiten.

Gebiete im Kanton Graubünden, die von permanenten Rutschungen betroffen sind, sind unter anderem:

  • St. Moritz
  • Val Lumnezia
  • Heinzenberg
  • Araschgen
  • Schams
  • Schanfigg (Peist, Maladers)
  • Prättigau (Seewis, Schiers, Küblis)
  • Brienz

Die Vernehmlassung für die Teilrevision dauert bis zum 15. Juli 2019. Bei rückwirkendem Inkrafttreten der Revision, wären Übernahmen für sämtliche Schäden, die nach dem 1. April 2019 eingetreten sind, möglich. (ofi)

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