Kanton baut GrFlex wegen Kritik in der Vernehmlassung um
Die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision zur Haushaltsflexibilisierung (GrFlex) hat 122 Antworten ausgelöst. Darunter war zum Teil heftige und fundamentale Kritik enthalten. Entsprechend stark hat die Bündner Regierung die Revision nun angepasst und einige Punkte fallen gelassen.
Die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision zur Haushaltsflexibilisierung (GrFlex) hat 122 Antworten ausgelöst. Darunter war zum Teil heftige und fundamentale Kritik enthalten. Entsprechend stark hat die Bündner Regierung die Revision nun angepasst und einige Punkte fallen gelassen.
Der Kanton Graubünden will mehr Spielraum bei seiner Finanzplanung, um seinen Haushalt auch in schwierigen Zeiten ausgeglichen zu halten. Das zu diesem Zweck geschnürte Massnahmenpaket im Rahmen der Gesetzesrevision zur Haushaltsflexibilisierung (kurz GrFlex) ist in der Vernehmlassung zwar nicht komplett durchgefallen, aber doch punktuell stark kritisiert worden. Am Ziel hält der Kanton zwar fest, wie Regierungsrat Christian Rathgeb anlässlich der Präsentation der Vernehmlassungsauswertung erklärt, aber das juristische Konstrukt, das so genannte Mantelgesetz, wird fallen gelassen.
Die Auswertung von insgesamt 122 Antworten zur Vernehmlassung habe vor allem gezeigt, dass es grosse Bedenken gebe, dass durch die Revision Kosten direkt oder indirekt vom Kanton auf die Gemeinden abgewälzt werden könnten, erklärt Rathgeb weiter. Aus diesem Grund habe man jene Gesetze wieder aus dem Paket gestrichen. Namentlich sind das die Themen Berufsbildung, Sing- und Musikschulen, Familienzulagen für nicht Erwerbstätige und der Finanzausgleich für die Gemeinden. Insgesamt wird das Flexibilisierungspaket von 75 auf 60 Millionen Franken redimensioniert, wie Rathgeb weiter ausführt.
Nicht Sparprogamm, sondern Handlungmöglichkeiten
Auch wurde in der Vernehmlassung mehrfach die Befürchtung geäussert, der Kanton plane ein Sparprogramm auf Vorrat, während es seit Jahren bestens um die Finanzen bestellt sei. «Das ist nicht die Idee», betont Rathgeb, «aber ein solider Finanzhaushalt setzt Flexibilität und rasche Handlungsmöglichkeiten voraus. Man muss auf die Situation vorbereitet sein, bevor sie eintritt.» Und dass man mit dem jetzigen Stand der Gesetzes Revision diese Flexibilisierung erreichen kann, davon ist Rathgeb immer noch überzeugt.
Der nächste Schritt wird noch im laufenden Jahr eine umfassende Aufgaben- und Leistungsüberprüfung, wie sie in der Vernehmlassung ebenfalls gefordert wurde. «In der Februarsession (2020, die Red.) werden wir dann zusammen mit dem neuen Regierungsprogramm die finanzpolitischen Richtlinien der Regierung präsentieren», blickt Rathgeb voraus. Man gehe nun aufgrund der Vernehmlassung etwas anders vor, wodurch sich auch die Zeitpläne etwas verschieben, an der grundsätzlichen Zielsetzung halte man aber weiterhin fest und «sind wir auch mit den neuen Vorgehensweisen absolut auf Kurs».
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