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Parlament befürwortet Abkommen gegen Gewalt an Sportanlässen

Die Schweiz kann ein Abkommen des Europarats gegen Gewalt an Sportanlässen ratifizieren. Der Ständerat hat sich am Dienstag als Zweitrat dafür ausgesprochen. In der Diskussion machten viele ihrem Ärger über Hooligans und die Untätigkeit der Kantone Luft.

Agentur
sda
04.06.19 - 12:56 Uhr
Politik
GC-Spieler stehen vor GC-Hooligans nach dem Abbruch eines Spiels zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zürich. Der Ständerat hat am Dienstag über solche Vorfälle diskutiert und ein Hooligan-Abkommen genehmigt. (Archivbild)
GC-Spieler stehen vor GC-Hooligans nach dem Abbruch eines Spiels zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zürich. Der Ständerat hat am Dienstag über solche Vorfälle diskutiert und ein Hooligan-Abkommen genehmigt. (Archivbild)
KEYSTONE/STR

Mit dem totalrevidierten Übereinkommen sollen präventive Massnahmen gestärkt werden, zum Beispiel Ausreisesperren gegen Hooligans. Die Schweiz hat solche bereits eingeführt. Sie kann davon profitieren, dass nun auch andere Länder Ausreisebeschränkungen einführen.

Weiter soll die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene verstärkt werden. Neu sind nationale polizeiliche Fussballinformationsstellen vorgesehen. In der Schweiz nimmt das Bundesamt für Polizei fedpol diese Aufgabe wahr.

Gesetzesänderungen sind nicht nötig. Der Ständerat genehmigte das Abkommen denn auch mit 38 zu 2 Stimmen. Dieses ist nun bereit für die Schlussabstimmungen. Dass es das Gewaltproblem löst, glauben indes auch die Befürworter nicht: Mit der Ratifikation bezeuge die Schweiz in erster Linie, dass sie die Bestrebungen zu einer international einheitlichen Handhabung unterstütze, sagte Josef Dittli (FDP/UR) im Namen der Kommission.

Problem nicht gelöst

Diese hatte eine Grundsatzdiskussion zu Gewalt an Sportanlässen geführt. Gravierende Ausschreitungen in jüngster Zeit hätten aufhorchen lassen, namentlich die Spielabbrüche bei den Spielen Sion-GC und Luzern-GC, sagte Dittli. Trotz der Anstrengungen der letzten Jahre sei das Gewaltproblem nicht gelöst.

Die Kommission sieht die Kantone und die Sportverbände in der Pflicht. Mit beiden ist sie unzufrieden. Laut Dittli stellte sie mit Besorgnis fest, dass die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden.

Rigoros durchgreifen

Im Plenum wiederholte sich die Grundsatzdiskussion. Viele Redner erinnerten an Gewaltvorfälle und zeigten sich empört. Das Hooligan-Konkordat müsse endlich umgesetzt werden, lautete der Tenor. Die strafrechtlichen Möglichkeiten seien konsequent anzuwenden, es brauche ein rigoroses Durchgreifen.

«Papier haben wir genug, passiert ist nichts», stellte Daniel Jositsch (SP/ZH) fest. Er sprach von einem rechtsfreien Raum in Stadien. Offensichtlich seien die Kantone nicht in der Lage, das Problem zu lösen. Angesichts achselzuckender Kantonsvertreter müsse man sich die Frage stellen, ob die kantonale Zuständigkeit wirklich die richtige sei.

Höhere Strafen

Beat Rieder (CVP/VS) forderte signifikant höhere Mindeststrafen für Delikte wie Gewalt und Drohung gegen Beamte oder Landfriedensbruch. Joachim Eder (FDP/ZG) schlug vor, vermehrt Kosten für Sachbeschädigungen und Einsätze auf die Sportverbände abzuwälzen. Thomas Minder forderte, die Vorfälle seien «endlich abzustellen». Die Verantwortung dürfe nicht länger hin- und hergeschoben werden.

Justizministerin Karin Keller-Sutter stellte fest, die Zuständigkeiten seien klar, die Verantwortung sei laut Verfassung bei den Kantonen. Sie pflichtete Jositsch bei, dass es vielerorts rechtsfreie Räume gebe. Es brauche politischen Willen vor Ort. Der Bund könne nur subsidiär eingreifen - und zwar mit der Armee, gab Keller-Sutter zu bedenken.

Konkordat seit 2007

Die Kantone hatten sich 2007 im Hooligan-Konkordat zusammengeschlossen. Das fedpol unterstützt sie mit dem Informationssystem Hoogan. Darin werden Daten über Personen aufgenommen, die sich an Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben und gegen die eine Massnahme verhängt wurde.

Ende Januar waren darin 1592 Personen registriert. 1153 Personen wurden in Bezug auf Fussball erfasst, 499 in Zusammenhang mit Eishockey. Rund zwei Drittel der erfassten Personen waren zwischen 19 und 29 Jahren alt. Einmal erfasste Hooligans bleiben bis drei Jahre nach Ablauf der letzten Massnahme in der Datenbank eingetragen. Bei den getroffenen Massnahmen handelte es sich um 661 Stadionverbote, 437 Rayonverbote und zwölf Meldeauflagen.

In den allermeisten Fällen wurden die Personen wegen Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen bestraft. Dazu kamen gewaltsame Konfrontationen zwischen Fangruppen, Angriffe auf Polizisten und Sicherheitskräfte, Sachbeschädigungen und weitere Delikte.

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