Lausanne revolutioniert das Glarner Wasserrecht
Nur noch Glarus und Zug kennen «ehehafte», ewige Wassernutzungsrechte. Das Bundesgericht wirft sie nun über Bord. Was das für den Kanton Glarus heisst.
Nur noch Glarus und Zug kennen «ehehafte», ewige Wassernutzungsrechte. Das Bundesgericht wirft sie nun über Bord. Was das für den Kanton Glarus heisst.
01.06.19 - 04:30 Uhr
Politik
Im Kanton Glarus haben immer noch die alten Kraftwerke vor allem an der Linth ein ewiges, sogenannt «ehehaftes» Recht zur Nutzung der Wasserkraft. Es ist gratis und hängt am Eigentum des Ufergrundstücks. Als Gegenstück hat der Eigentümer die Pflicht des Hochwasserschutzes. Die Revision dieses Wasserrechts ist in den letzten 20 Jahren eine Pendenz geblieben. Eine Revision hat der Regierungsrat nun wieder im Programm mit einer Landsgemeindevorlage nicht vor 2023.
Abo-Inhalt