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Darbellay blitzt ab: «Weltwoche» darf rund um Sohn berichten

Der Walliser CVP-Regierungsrat Christophe Darbellay hat im Zwist um die Berichterstattung über einen Sorgerechtsstreit um seinen ausserehelichen Sohn eine Niederlage eingesteckt. Ein Gericht hat eine superprovisorische Verfügung gegen die «Weltwoche» aufgehoben.

Agentur
sda
29.05.19 - 01:43 Uhr
Politik
Christophe Darbellay hat wegen eines Artikels über ihn gegen die "Weltwoche" Klage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht. (Archivbild)
Christophe Darbellay hat wegen eines Artikels über ihn gegen die "Weltwoche" Klage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht. (Archivbild)
Keystone/ADRIEN PERRITAZ

Darbellay verlangte vor dem Bezirksgericht Zürich, dass die Wochenzeitung nicht über die Beziehung zu seinem ausserehelichen Sohn und dessen Mutter sowie entsprechenden Sorgerechtsfragen berichten darf. Mit dem Anliegen ist der Politiker vorerst nicht durchgedrungen. Das Gericht hob eine am 27. März erlassene superprovisorische Verfügung auf. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Darbellay habe zwar eine drohende Persönlichkeitsverletzung, nicht aber einen besonders schweren Nachteil glaubhaft machen können, begründete das Gericht den Entscheid in seinem Urteil vom 2. Mai, das auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Der Politiker habe sich zuvor selber mit seiner Familie in den Medien freiwillig stark exponiert. Darbellay muss der «Weltwoche» knapp 9700 Franken Entschädigung zahlen und für 8000 Franken Gerichtskosten aufkommen.

Die «Weltwoche bekam auf voller Linie recht», kommentierte «Weltwoche»-Autor Alex Baur am Dienstagabend auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Das Gericht verbiete nur, Akten, die Darbellay selber ins Verfahren eingebracht habe, zu veröffentlichen. Dies habe die Zeitung aber nie vorgehabt.

Darbellay reagiert mit Klage

Darbellay reagierte am Dienstag mit einer weiteren Beschwerde. Er reiche Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein, teilte sein Anwalt mit. Konkret geht es um einen Artikel über Darbellay, den die «Weltwoche» trotz vorläufigem Gerichtsverbots in der Print-Ausgabe publiziert hatte.

Der Artikel vom 28. März 2019 enthalte zahlreiche inakzeptable Unterstellungen und Behauptungen, heisst in der Medienmitteilung des Anwalts. Sie entsprächen nicht den Tatsachen. Weitere widerrechtliche Eingriffe in seine Privatsphäre werde Darbellay nicht tolerieren. Er behalte sich alle rechtlichen Mittel zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte vor.

Das Bezirksgericht Zürich habe bestätigt, der Artikel stelle einen Eingriff in den geschützten Privat- und Intimbereich von Darbellay dar, schreibt der Anwalt.

Zu spät eingetroffen

Der Artikel war trotz des Publikationsverbots erschienen. Für die erschienen. Für die Print-Ausgabe war die superprovisorische Verfügung des Gerichts zu spät eingetroffen. Das Heft war bereits gedruckt gewesen und hatte sich im Postversand befunden, wie die «Weltwoche» mitgeteilt hatte.

Der umstrittene Text von Autor Alex Baur sowie alle Hinweise darauf erschienen am 28. März in der elektronischen Ausgabe darum geschwärzt. In der Print-Ausgabe vom gleichen Tag hingegen war der Artikel regulär zu lesen.

Streit um Unterhaltszahlungen

Im Artikel geht es um einen Streit rund um Unterhaltszahlungen. Der verheiratete Darbellay hatte im Vorfeld der Walliser Regierungsratswahlen von 2017 einen Seitensprung gebeichtet, aus dem ein Kind hervorging.

Der frühere CVP-Nationalrat und langjährige Parteipräsident ist seit 2017 Walliser Volkswirtschafts- und Bildungsdirektor. Der Agrarwissenschaftler aus Martigny-Combe wurde mit dem drittbesten Resultat in die Regierung gewählt. Der 48-Jährige ist vierfacher Vater.

Die «Weltwoche» hatte sich gegen eine vorsorgliche «Zensur» gewehrt. Diese sei «nicht berechtigt», hatte Chefredaktor Roger Köppel in einem Video zur Ausgabe erklärt. Es handle sich beim Betroffenen um eine öffentliche Person.

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