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In Genf sind künftig drei Sonnatgsverkäufe pro Jahr erlaubt

In Genf sind künftig während einer Versuchsphase von zwei Jahren drei Sonntagsverkäufe pro Jahr möglich. Die Stimmberechtigten des Kantons Genf haben einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten mit 52,53 Prozent Ja zugestimmt.

Agentur
sda
19.05.19 - 17:16 Uhr
Politik
Weihnachtsshopping an einem oder mehreren Sonntagen im Advent wird künftig auch im Kanton Genf möglich sein. (Symbolbild)
Weihnachtsshopping an einem oder mehreren Sonntagen im Advent wird künftig auch im Kanton Genf möglich sein. (Symbolbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Genfer Stimmvolk nahm das Gesetz über die Änderung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag mit 61«138 Ja- zu 55»252 Nein-Stimmen an. Die Stimmbeteiligung belief sich auf 45 Prozent.

Über eine ähnliche Vorlage hatte der Kanton Genf bereits vor zweieinhalb Jahren abgestimmt. Im November 2016 sprachen sich 57 Prozent der Stimmberechtigten für die Einführung von drei bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen pro Jahr aus. Die Sonntagsverkäufe waren damals allerdings an die Bedingung geknüpft, dass ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt wird.

Da sich die Sozialpartner bis heute nicht auf einen solchen GAV einigen konnten, lag die Vorlage auf Eis. Die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rat wollte sich damit aber nicht abfinden und brachte im letzten September ein neues Gesetz im Kantonsparlament durch, das die Liberalisierung auch ohne GAV erlaubte.

Die Linke und die Gewerkschaften ergriffen das Referendum gegen die Vorlage. Sie pochten weiter auf die Existenz eines Gesamtarbeitsvertrages, um das Verkaufspersonal zu schützen. Die Bürgerlichen argumentierten demgegenüber, dass sich im Kanton Genf auch ohne GAV die Praxis durchgesetzt habe, dass das Verkaufspersonal für Sonntagsarbeit mit einem Lohnzuschlag von 100 Prozent und einem Kompensationstag grosszügig entschädigt werde.

Ausserdem werde niemand dazu gezwungen, am Sonntag zu arbeiten. Für die Befürworter sind die Sonntagsverkäufe auch eine Antwort auf den Einkaufstourismus. Im benachbarten Frankreich können Geschäfte bis zu zwölf Bewilligungen für Sonntagsverkäufe beantragen. In der Schweiz erlaubt die eidgenössische Gesetzgebung, dass die Kantone bis zu vier Sonntagsverkäufe pro Jahr zulassen dürfen.

Neue Kulturpolitik

Die Kulturpolitik von Genf wird neu in die Hände des Kantons gelegt. Einer entsprechenden Initiative haben die Stimmberechtigten des Kantons Genf am Sonntag mit 93«054 Ja- zu 18»822 Nein-Stimmen zugestimmt. Der Ja-Stimmenanteil von 83 Prozent widerspiegelt, dass die Initiative von allen Parteien mit Ausnahme der SVP und des rechtspopulistischen MCG unterstützt worden war. Bisher war die Kultur im Kanton Genf vor allem eine Sache der Gemeinden.

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