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Dem BAV geht der Gesundheitsfragebogen der SBB zu weit

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) untersagt den SBB den Einsatz eines erweiterten Fragebogens zur Beurteilung der gesundheitlichen Tauglichkeit von Mitarbeitenden. Die SBB wehrt sich gegen die Verfügung des BAV mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht.

Agentur
sda
19.05.19 - 14:27 Uhr
Politik

SBB-Sprecher Jürg Grob bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung im «SonntagsBlick». Im Artikel schreibt das Blatt, die SBB hätten den vom BAV erstellten Fragebogen für Mitarbeiter, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind, eigenmächtig erweitert. Dabei würden die von den SBB mit den Abklärungen betrauten Ärzte die Mitarbeitenden unter anderem auch nach Geschlechtskrankheiten befragen.

Dass diese Fragen tatsächlich gestellt werden von den externen Medizinern, geht aus der Verfügung des BAV hervor, die Keystone-SDA ebenfalls vorliegt. Dies gehe zu weit, sei unzulässig und als unverhältnismässig zu bezeichnen, hält das BAV in seiner Verfügung fest. Die SBB erhalten laut Grob von den beauftragten Ärzten jedoch lediglich eine Bescheinigung. «Warum jemand tauglich ist oder nicht, wissen wir nicht.» Das unterliege dem Arztgeheimnis.

In einer Vielzahl von Fällen reiche der allgemein formulierte Fragebogen des BAV nicht aus, um dem beurteilenden Arzt einen fundierten Entscheid über die Tauglichkeit zu ermöglichen, halten die SBB fest. Die Fragen müssten «präziser» formuliert sein, betonte das Bahnunternehmen in seiner Stellungnahme ans BAV.

Aids-Hilfe Schweiz intervenierte

Von der Erweiterung des Fragebogens durch die SBB hatte das BAV keine Kenntnis. Es war die Aids-Hilfe Schweiz, die das Bundesamt im Juli 2018 darauf aufmerksam gemacht und kritisiert hatte, dass die SBB bei ihren medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen mehr Daten erheben würden als nötig.

Die Verfügung des BAV verhindere, dass die SBB den Auftrag des Bundes erfüllen und «gewisse Fragen» nicht mehr stellen könne, die sicherheitsrelevant seien, hält SBB-Sprecher Grob dagegen. Dabei gehe es beispielsweise um Epilepsie oder Bluthochdruck, Krankheiten, die bei gewissen Berufsgruppen den sicheren Bahnbetrieb beeinträchtigen könnten.

Die SBB habe vom Bund den Auftrag, die medizinische Tauglichkeit von Lokomotivführern, Zugverkehrsleitern oder Schienenarbeiter seriös abzuklären. «Im Moment können wir das nicht mehr erfüllen», so Grob.

Mit der Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht wollen die SBB laut Grob in erster Linie den «Widerspruch» zwischen den gesetzlichen Vorgaben des Bundes und den Inhalten des allgemein gehaltenen BAV-Fragebogens geklärt haben. Mit den Fragen zu Geschlechtskrankheiten habe die Beschwerde insofern nichts zu tun.

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