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Ritter zurückhaltend bezüglich schnellem Abkommen mit den USA

Bauernverbandspräsident Markus Ritter bezweifelt, dass der angebliche Durchbruch von Bundespräsident Ueli Maurer in Washington zum schnellen Abschluss eines Freihandelsabkommens der Schweiz mit den USA führen wird. Man werde Anliegen aber frühzeitig einbringen.

Agentur
sda
17.05.19 - 15:21 Uhr
Politik
Markus Ritter (rechts), CVP-Nationalrat und Präsident des Schweizer Bauernverbandes (SBV), in seinem Element. Auf den angeblichen Durchbruch zu einem Freihandelsabkommen mit den USA reagierte er am Freitag zurückhaltend. (Archivbild)
Markus Ritter (rechts), CVP-Nationalrat und Präsident des Schweizer Bauernverbandes (SBV), in seinem Element. Auf den angeblichen Durchbruch zu einem Freihandelsabkommen mit den USA reagierte er am Freitag zurückhaltend. (Archivbild)
KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Die Schweizer Bauern waren 2006 massgeblich dafür verantwortlich, dass ein fast fertiger Vertrag letztlich Schiffbruch erlitt. Die Angst vor einer Schwemme von landwirtschaftlichen Billigprodukten aus den USA war den hiesigen Landwirten damals zu gross.

Auch heute reagiert Ritter zurückhaltend auf die neuste Morgenröte. Dass Maurer bei Trump grundsätzlich auf offene Ohren gestossen sei, bedeute nicht, dass es nun schnell gehe, betont Ritter am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Einladung und der Besuch von Maurer bei Trump seien aber positiv zu werten. Ein gutes Verhältnis zu den USA sei in einer Zeit mit vielen politischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten ein Vorteil für die Schweiz.

Ob und wann die Verhandlungen konkret aufgenommen werden können, hängt laut Ritter vom Fortschritt in den anderen aussenpolitischen Dossiers ab, mit denen sich die USA derzeit herumschlagen, Stichwort Handelsstreit mit China. Bis die USA zumindest einen Teil ihrer vielen grossen Baustellen abgearbeitet haben, dürfte die Schweiz laut Ritter «eher in der Warteschlaufe bleiben». Auch die nächsten Präsidentschaftswahlen dürften einen Einfluss auf die politische Agenda haben.

Landwirtschaft ausgeklammert

Ritter erinnert weiter daran, dass die Wirtschaftskommission des Nationalrats beschlossen hat, die Landwirtschaft aus einem Freihandelsabkommen mit den USA auszuklammern. Trotzdem müssten die Anliegen der Bauern aktiv in die Verhandlungen eingebracht werden. Nicht verzichten wollen die Schweizer Landwirte weiterhin auf den Grenzschutz auf Basis der WTO-Uruguay-Runde sowie die Garantie für hohe Lebensmittelsicherheit und -qualität.

Bedingung für die Amerikaner ist, dass ein Freihandelsabkommen für beide Seiten eine Win-win-Situation ergibt. Beide Seiten müssten gemäss Trump also etwas von einem Freihandelsabkommen haben - und die Schweiz müsse sich schneller bewegen als die EU.

Auf eine Prozentzahl für allfällig tiefere Zölle für die Einfuhr von Landwirtschaftsprodukten aus den USA wollte sich Ritter am Freitagmittag gegenüber Radio SRF nicht festlegen. Heute liegen die Zölle auf Einfuhren bei 35 Prozent. Wenn man geschickt und differenziert verhandle, liessen sich aber sicher Zugeständnisse innerhalb bestehender Kontingente vereinbaren.

Beim Export von der Schweiz in die USA ist laut Ritter nur der Käse ein Faktor. In allen anderen Bereichen sei die schweizerische Landwirtschaft weitgehend auf den Heimmarkt ausgerichtet. Die Schweiz importiert heute rund 40 Prozent der Lebensmittel.

Ziel sei, dass die Landwirtschaft einem Freihandelsabkommen zustimmen könne, wie dies namentlich beim Abkommen mit China der Fall gewesen sei. Der Dialog zwischen Landwirtschaft und Bundesstellen sowie Bundesrat hat sich seit dem Fiasko von 2006 laut Ritter intensiviert und verbessert.

Indonesien-Vertrag weiterentwickeln

Bio Suisse teilt auf Anfrage von Keystone-SDA mit, der Freihandelsvertrag im Rahmen der Efta mit Indonesien gehe als Vorbild in die richtige Richtung, müsse aber für die USA «deutlich weiterentwickelt werden». Gentechnik, Hormonfleisch und Chlorhühnchen «Made in USA» seien für Bio Suisse ein «No-go». Zu konkreten Konzessionen könne man erst Stellung nehmen, wenn Vorschläge auf dem Tisch liegen.

Wie Bio Suisse betont auch die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB) in einer Stellungnahme zuhanden von Keystone-SDA, ein Freihandelsabkommen jeglicher Art müsse zwingend Artikel 104a Absatz d der Bundesverfassung einhalten. Demnach müssen grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen.

Das sei bei den heute üblichen Verhandlungen «ganz klar noch nicht der Fall». Diesen Artikel zu erfüllen sei angesichts der sehr unterschiedlichen Politik und Lebensmittelrechte in der Schweiz und den USA «sehr herausfordernd», so die VKMB.

Neben den WTO-Rahmenbedingungen seien zudem insbesondere die Uno-Nachhaltigkeitsagenda 2030, der Klimavertrag von Paris sowie die Biodiversitätskonvention zu beachten, ergänzt Bio Suisse in seiner Stellungnahme.

Die VKMB setzt sich weiter für ein Präferenzsystem beim Lebensmittelimport zugunsten ökologisch, sozial und fair hergestellter Lebensmittel ein. Ausserdem lehnt es die VKMB ab, dass die Schweizer Landwirtschaft einfach als Konzessionsgeber herhalten muss. Namentlich gegenüber gentechnisch veränderten Produkten sei der Schweizer Konsument kritisch eingestellt.

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