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Linke Gegner kündigen Klage gegen Abstimmung über AHV-Steuerdeal an

Linke Gegner des AHV-Steuerdeals haben für den Fall einer Annahme der Vorlage durch das Volk am kommenden Sonntag eine Abstimmungsbeschwerde angekündigt. Die Waadtländer Linksaussenpartei POP sieht beim Vorlagenpaket die Einheit der Materie verletzt.

Agentur
sda
13.05.19 - 04:17 Uhr
Politik
Die Waadtländer Linksaussenpartei POP will bei der Abstimmung zum AHV-Steuerdeal im Falle eines "Ja" Klage einreichen. (Symbolbild)
Die Waadtländer Linksaussenpartei POP will bei der Abstimmung zum AHV-Steuerdeal im Falle eines "Ja" Klage einreichen. (Symbolbild)
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Mit einer Klage gegen die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) wollen man «die Geiselnahme der Bürger» beanstanden, die mit der Paketabstimmung über zwei verschiedene Themen an den Bürgern verübt werde, sagte der Anwalt und frühere Waadtländer SP-Regierungsrat Pierre Chiffelle am Sonntagabend gegenüber dem Westschweizer Fernsehen RTS. Mit der Abstimmung hätten die Bürger nur die Wahl, die neue Regelung der Unternehmensbesteuerung mit der AHV-Finanzierung gemeinsam zu genehmigen oder abzulehnen.

Die möglichen Beschwerdeführer stützen sich bei ihrer Begründung auf ein Schreiben des Bundesamts für Justiz vom Mai 2018 an die Wirtschaftskommission des Ständerats. Darin kommt die Behörde zum Schluss, dass die Verknüpfung ein «Grenzfall», aber «akzeptabel» sei.

Bundesrat verteidigt Paketabstimmung

Der Bundesrat verteidigte die Paketabstimmung. Bundespräsident Ueli Maurer sagte im Februar, es gehöre zur politischen Kultur der Schweiz, Kompromisse zu schmieden. Die Staf sei eine typische Kompromissvorlage, die zwei Anliegen unter einen Hut bringe.

Eine Beschwerde gegen die Abstimmung muss spätestens drei Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisse im offiziellen Mitteilungsblatt beim Kanton eingereicht werden. Danach hat die Kantonsregierung zehn Tage Zeit, zu entscheiden. Den Beschluss können die Beschwerdeführer schliesslich ans Bundesgericht weiterziehen.

Bei geplanten Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung handelt sich um eine Neuauflage der 2017 gescheiterten Unternehmenssteuerreform III. Die Vorlage sieht neue Vergünstigungen für alle Unternehmen vor. Das soll die Attraktivität des Standorts erhöhen. Zusätzliche zwei Milliarden Franken pro Jahr für die AHV sollen das Gesetz an der Urne mehrheitsfähig machen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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