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GPK entscheiden am Dienstag über Empfehlung zu Lauber

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat haben sich am Montag mit der Affäre um Bundesanwalt Michael Lauber befasst und diesen angehört. Entschieden haben sie noch nichts.

Agentur
sda
13.05.19 - 18:02 Uhr
Politik
Bundesanwalt Michael Lauber vor der Anhörung bei den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat.
Bundesanwalt Michael Lauber vor der Anhörung bei den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat.
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die GPK würden am Dienstagvormittag eine weitere Sitzung abhalten und dann entscheiden, sagte Anne Seydoux (CVP/JU), die Präsidentin der ständerätlichen GPK, am frühen Abend vor den Medien. Geplant ist eine Empfehlung zuhanden der Gerichtskommission.

Diese tagt am Dienstagnachmittag und Mittwoch und wird ebenfalls Anhörungen durchführen. Sie muss entscheiden, ob sie den Bundesanwalt in der Sommersession zur Wiederwahl empfiehlt oder nicht. Die Wahl könnte auch verschoben werden.

Unterschiedliches Aufsichtsverständnis

Die GPK hörten am Montag Bundesanwalt Michael Lauber rund eine Stunde lang an. Auch Hanspeter Uster und Niklaus Oberholzer gaben Auskunft, der heutige und der frühere Leiter der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA).

Dabei ging es laut GPK-Mitgliedern unter anderem um das unterschiedliche Aufsichtsverständnis der beiden. Lauber habe sich ähnlich geäussert wie am Freitag vor den Medien, hiess es. Welche Schlüsse die Mehrheit der Mitglieder aus den Hearings zieht, ist offen.

Laufende Disziplinaruntersuchung

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hatte am Freitag eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet. Gleichentags wurde bekannt, dass Lauber bei den Geschäftsprüfungskommissionen eine Aufsichtseingabe gegen die AB-BA eingereicht hat.

Vor den Medien kritisierte Lauber am Freitag seine Aufsichtsbehörde heftig. Die Disziplinaruntersuchung bezeichnete er als Frontalangriff gegen seine Person und als «Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft». Es handle sich um eine «heraufbeschworene institutionelle Krise».

Treffen nicht protokolliert

Unter Druck steht der Bundesanwalt wegen informeller Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. Solche Treffen sind zwar nicht unzulässig, doch hätten sie protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen. Im Raum steht auch der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung, weil unbeteiligte Dritte teilnahmen.

Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben. Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Er machte aber geltend, sich nicht an dieses zu erinnern. Dabei blieb Lauber am Freitag. Er beteuerte, die Wahrheit zu sagen und nichts zu verschweigen. Gleichzeitig bekräftigte er seine Kandidatur für die dritte Amtszeit.

Andere informelle Treffen

Am Wochenende berichteten Medien, es sei auch in anderen Verfahren der Bundesanwaltschaft zu informellen Treffen ohne Aktennotizen gekommen. Die Untersuchungen im Zusammenhang mit Fussball hatte die Bundesanwaltschaft auf eine Anzeige der Fifa im November 2014 an die Hand genommen. Inzwischen ist der Komplex auf rund 25 Verfahren angewachsen.

Die Affäre um Lauber könnte zu Verzögerungen in den Verfahren führen. Die Anwälte der Involvierten könnten geltend machen, Lauber sei befangen, und Ausstandsgesuche stellen. In einem Urteil, das am Montag öffentlich wurde, hat das Bundesstrafgericht entschieden, dass ein Staatsanwalt des Bundes wegen eines informellen Treffens in den Ausstand treten muss.

Reise nach Usbekistan

Das Urteil betrifft die Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei gegen Gulnara Karimowa, die Tochter des usbekischen Ex-Präsidenten. Eine Delegation der Bundesanwaltschaft mit Bundesanwalt Lauber, dem fallführenden Staatsanwalt Patrick Lamon und weiteren Personen reiste im September 2018 zu einem Treffen nach Usbekistan.

Karimowa stellte ein Ausstandsgesuch gegen alle beteiligten Personen. Jenes gegen den fallführenden Staatsanwalt des Bundes hiess das Bundesstrafgericht gut. Im Beschluss schreibt es, die Beteiligung des Staatsanwalts bewirke, dass er nun objektiv als befangen erscheine.

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