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Nationalrat bessert beim Versicherungsvertragsgesetz nach

Der Wahlherbst wirft seine Schatten voraus: Bei der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes hat der Nationalrat am Donnerstag zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten nachgebessert. Finanzminister Ueli Maurer musste für seine Vorschläge Kritik einstecken.

Agentur
sda
09.05.19 - 16:20 Uhr
Politik

Die Linke sprach von einem «Kniefall vor der Versicherungslobby». Doch auch Vertreter der Mitteparteien beurteilten die Vorschläge des Bundesrats als unausgewogen. Dieser möchte den Versicherungen weit gehende Freiheiten einräumen.

Vertragsbedingungen und Leistungen sollen zum Beispiel im Nachhinein geändert werden können, sofern die Versicherten beim Vertragsschluss über diese Möglichkeit informiert worden sind. Das sei kein Versicherungs-, sondern ein «Verunsicherungsgesetz», sagte die Berner Grünliberale Kathrin Bertschy.

Maurer liess die Kritik nicht auf sich sitzen: «Den Vorwurf, dass sich der Bundesrat vor den Versicherungen verbeuge, möchte ich in aller Form zurückweisen», sagt er. Warum der Entwurf weit über die Forderungen in der Vernehmlassung hinausgeht, blieb offen.

Woher der Wind wehte, hatte der Finanzminister aber verstanden. Die umstrittensten Vorschläge des Bundesrats verteidigte er nur halbherzig, in einigen Punkten gab er gar den Anträgen der Minderheit den Vorzug. Es sei am Parlament, die Abwägung zwischen den Interessen von Versicherern und Versicherten zu machen, sagte er. Das seien politische Entscheide.

«Berechtigte Bedenken»

Auch bei FDP und SVP hat ein Umdenken stattgefunden. In der vorberatenden Kommission hatten ihre Vertreter den Bundesrat noch unterstützt. Im Nationalrat gestand FDP-Sprecher Olivier Feller (VD) dann ein, dass es «berechtigte Bedenken» der Versicherten gebe. Es gelte, Augenmass zu wahren.

Der Konsumentenschutz hat bereits mit dem Referendum gegen das revidierte Versicherungsvertragsgesetz gedroht. Das wäre gratis Wahlkampfhilfe für die Linke im Herbst. «Zum Glück sind hin und wieder Wahlen», kommentierte Rytz die bürgerliche Kehrtwende.

Einen linken Rückweisungsantrag lehnte der Nationalrat zwar ab. Er nahm aber zahlreiche Nachbesserungen zu Gunsten der Versicherten vor. Insbesondere strich er das Recht der Versicherungen, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Das ist zwar heute möglich, das Bundesgericht setzt aber enge Schranken. Dabei soll es bleiben, eine Präzisierung im Gesetz fand keine Mehrheit.

«Ungeheuerliche Frechheit»

Zu reden gab auch der Vorschlag, dass Versicherungen ihre Leistungen im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls einschränken oder ganz einstellen können. «Das ist eine ungeheuerliche Frechheit» sagte Rytz. Versicherten, die ein Leben lang Prämien bezahlt hätten, könnte im Schadenfall der Schutz entzogen werden. Es frage sich, wer da überhaupt noch eine Versicherung benötige.

Laut Maurer genügt es, wenn die Versicherten über die Möglichkeit der Zahlungseinstellung informiert werden. «Wenn einem Versicherungsnehmer die Klausel nicht passt, kann er auf den Vertrag verzichten», sagte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (FDP/BL). Die Mehrheit sah das anders. Mit 133 zu 50 Stimmen erklärte der Nationalrat Vertragsbestimmungen für nichtig, die die Zahlungspflicht im Fall von Krankheit oder Unfall einschränken würden.

Bundesrat und Kommission unterlagen mit zahlreichen weiteren Anträgen zu Gunsten der Versicherungen. So sollen Krankenzusatzversicherungen grundsätzlich nur von den Versicherten und nicht von den Versicherungen gekündigt werden dürfen. Ältere oder kranke Personen fänden keinen neuen Zusatzversicherer, sagte Guillaume Barazzone (CVP/GE).

Neues Widerrufsrecht

Die Mehrheit stimmte auch einer Nachhaftung von fünf Jahren zu. Diese kommt zum Tragen, wenn das befürchtete Ereignis während der Vertragslaufzeit, der Schaden aber erst nach dessen Beendigung eingetreten ist.

Eine wichtige Verbesserung aus Konsumentensicht ist das Recht, einen Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Eine Mitte-Links-Minderheit setzte gar durch, dass das nicht nur beim Abschluss, sondern auch bei wesentlichen Änderungen des Versicherungsvertrags gilt.

Die Vorlage erleichtert den elektronischen Geschäftsverkehr, indem neben der einfachen Schriftlichkeit ein anderer Nachweis durch Text erlaubt ist. Die Bedenken der Linken, dass das vor allem für ältere Menschen problematisch sein könnte, wurden nicht gehört.

Umkehr der Beweislast

Ebenfalls keine Mehrheit fand der Antrag, dass keine Prämien geschuldet sind, wenn das Risiko wegen eines Schadens weggefallen ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein versichertes Auto bei einem Unfall zerstört wird. Für weitere Diskussionen dürfe der Entscheid sorgen, bei Vertragsverletzung die Beweislast umzukehren: Künftig sollen die Versicherte nachweisen müssen, dass der Schaden ohnehin eingetreten wäre.

Bei der Verlängerung der Verjährungsfrist von 2 auf 5 Jahre setzte sich ebenfalls die Kommission durch. Eine Minderheit hatte 10 Jahre verlangt. Unbestritten waren die Einführung der Rückwärtsversicherung, die gesetzliche Grundlage für die vorläufige Deckungszusage oder die Vorschriften zur Mehrfachversicherung.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes mit 124 zu 26 Stimmen bei 36 Enthaltungen an. Der Vorlage die Zustimmung verweigert hatten vor allem SP und Grüne.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Es ist der zweite Anlauf, das über 100 Jahre alte Versicherungsrecht zu ändern. Eine Totalrevision war 2013 gescheitert. Der bürgerlichen Mehrheit ging der Konsumentenschutz damals zu weit.

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