Berner Zungenwurst soll vor Nachahmerprodukten geschützt werden
Sie gehört zu jeder guten Bernerplatte: die Zungenwurst. Nun soll die Brühwurst besser vor Nachahmung geschützt werden. Dies erfolgt durch die Eintragung als geschützte geografische Angabe (GGA).
Sie gehört zu jeder guten Bernerplatte: die Zungenwurst. Nun soll die Brühwurst besser vor Nachahmung geschützt werden. Dies erfolgt durch die Eintragung als geschützte geografische Angabe (GGA).
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BWL) hat am Donnerstag das entsprechende Gesuch publiziert. Das Register umfasst derzeit 38 Eintragungen, 22 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 16 geschützte geografische Angaben (GGA).
Mit der Registrierung soll auch «der gute Ruf und die ausgezeichnete Qualität» dieser Berner Spezialität geschützt werden, wie das BWL in seiner Mitteilung schreibt.
Eine erste Erwähnung der Zungenwurst stammt aus dem Berner Kochbuch aus dem Jahr 1835. Wie ihr Name sagt, enthielt die Wurst früher tatsächlich Zungen. Das Berner Kochbuch von 1835 notierte, dass «zwei bis drei Schweinszünglein» als Zutaten verwendet wurden.
Heute enthält die Zungenwurst keine Zunge mehr und ist eigentlich vom Rezept her eine Hammenwurst. Die Wurst wird aus Schweine- und Rindfleisch, Speck und Gewürzen hergestellt. Sie besteht aus feinerem und gröberem Brät. Die Spezialität wird vorwiegend in Metzgereien im Kanton Bern produziert.
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