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Kantonale 5G-Moratorien kollidieren mit Bundesrecht

Verschiedene Kantone stellen mit Moratorien den neuen Mobilfunkstandard 5G in Frage. Es zeigt sich jedoch, dass sie damit ihre Kompetenzen überschreiten. Denn für den Schutz der Menschen vor schädlicher Strahlung ist der Bund zuständig.

Agentur
sda
05.05.19 - 13:12 Uhr
Politik
Sollen in gewissen Kantonen nicht aufsteigen dürfen: Swisscom-Monteure beim Installieren einer 5G-Antenne in Bern. (Archivbild)
Sollen in gewissen Kantonen nicht aufsteigen dürfen: Swisscom-Monteure beim Installieren einer 5G-Antenne in Bern. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Swisscom-Chef Urs Schaeppi sagte vor Wochenfrist, die Moratorien diverser Kantone vorab in der Westschweiz gegen den neuen Mobilfunkstandard 5G verstiessen gegen Bundesrecht. Jetzt zeigt sich: Er hatte recht damit.

Eine gemeinsame Stellungnahme des Bundesamts für Umwelt (Bafu) und des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) bestätigt Recherchen der «SonntagsZeitung», wonach der Bund zuständig ist für Fragen bezüglich der Strahlung von Mobilfunk-Antennen und die Auswirkungen auf die Gesundheit (Bafu); ebenfalls in der Kompetenz des Bundes liegt die Überwachung des Fernmelderechts und der entsprechenden Konzessionen (Bakom).

Die Kantone wiederum gestalten ihr jeweiliges Baurecht, im Rahmen dessen sie für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen zuständig sind.

Gegenüber der «SonntagsZeitung» hielt das Bakom denn auch fest, es bleibe kein Raum für kantonale und kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. Kantone können im Rahmen des Baurechts lediglich einzelne Mobilfunkanlagen verhindern, beispielsweise weil eine Antenne das Ortsbild verschandelt.

Initianten des 5G-Moratoriums, wie der Genfer CVP-Parlamentarier Bertrand Buchs oder der Waadtländer Grüne Raphael Mahaim räumen denn auch ein, dass ein Moratorium allfälligen Klagen wohl nicht standhalten würde. Sie wollen aber erreichen, dass die kantonalen Diskussionen um den Mobilfunkstandard 5G im nationalen Parlament ankommen. Mahaim setzt auf die Taktik, mit Beschwerden einzelne Antennen aufgrund des Baurechts in Frage zu stellen.

Die Kantone Genf, Jura und Waadt haben ein Moratorium für 5G-Antennen verhängt oder prüfen ein solches. In Bern, St. Gallen und Schwyz sind entsprechende Vorstösse traktandiert. Auch Gemeinden setzten sich gegen 5G-Antennen zur Wehr. Der Bund verkaufte 5G-Konzessionen an Mobilfunkanbieter für total 380 Millionen Franken. Swisscom will laut eigenen Angaben vorerst auf Klagen verzichten.

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