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Ombudsmann schmettert Beanstandungen wegen Heiratsantrag im TV ab

Der überraschende Heiratsantrag von SRF-Moderator Sven Epiney während der TV-Tanzshow «Darf ich bitten?» stellt für Ombudsmann Roger Blum keinen Missbrauch dar. Er hat entsprechende Beanstandungen abgewiesen.

Agentur
sda
23.04.19 - 18:01 Uhr
Politik
Am Heiratsantrag von Sven Epiney während der Live-TV-Tanzshow "Darf ich bitten?" gibt es laut dem Ombudsmann nichts zu beanstanden. (Archivbild)
Am Heiratsantrag von Sven Epiney während der Live-TV-Tanzshow "Darf ich bitten?" gibt es laut dem Ombudsmann nichts zu beanstanden. (Archivbild)
KEYSTONE/REGINA KUEHNE

Epiney hatte in der Finalshow vom 30. März seinem Lebenspartner Michael Graber vor laufenden Kameras einen Antrag gemacht. Er war zuvor als Teilnehmer und nicht als Leiter der SRF-Fernsehshow zu sehen.

Im Fernsehen habe es Platz für Privates, auch Überraschendes gehöre dazu, heisst es im Dienstag veröffentlichten Newsletter der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz. «Dieses - von SRF nicht geplante - Ereignis bescherte sowohl Teilnehmenden wie auch dem Publikum einen schönen, emotionalen Moment.»

Für das Unbehagen von mindestens fünf Zuschauern hat Ombudsmann Roger Blum kein Verständnis. Den Vorwurf, Epiney habe eine Gebühren finanzierte Sendung ausgenutzt, um seinen eigenen Bekanntheitsgrad zu steigern, kann er nicht nachvollziehen.

Gar kein Verständnis hat Blum für die Sichtweise eines Beanstanders, der durch die «Propagandaaktion von Homosexuellenverbänden» die öffentliche Sittlichkeit gestört sah. «Wir sind nicht in Brunei, wo Homosexuelle hingerichtet werden. Wir sind auch nicht in Russland, wo sie diskriminiert werden. Wir sind in der Schweiz, einem Land, das die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gesetzlich anerkennt. Das sollten Sie sich mal merken», konterte Blum.

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