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Weniger Geld für die Kirche

Die Glarner Jungfreisinnigen wollen die Unternehmen von der Kirchensteuer befreien. Darüber entscheiden dürfte eine kommende Landsgemeinde.

Südostschweiz
17.04.19 - 04:30 Uhr
Politik
Die Jungfreisinnigen des Kantons Glarus wollen juristische Personen von der Steuer befreien.
Die Jungfreisinnigen des Kantons Glarus wollen juristische Personen von der Steuer befreien.
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Der Antrag kommt frühestens 2020 vor das Volk. Dennoch macht er jetzt schon Schlagzeilen. Wie das reformierte Magazin «Bref» herausgefunden hat, wollen die Jungfreisinnigen des Kantons Glarus juristische Personen von der Steuer befreien. Marc Eberhard, Co-Präsident der Jungfreisinnigen, habe das Ansinnen bestätigt, so «Bref». Die Begründung: «Die Unternehmen profitieren nicht wirklich vom Angebot der Kirchen. Daher sollten die Zuwendungen an Kirchen auf Freiwilligkeit basieren.»

Laut Eberhard planen die Jungfreisinnigen einen zweiten Antrag zu den Kirchensteuern. Dieser möchte, dass natürliche Personen diese Abgaben künftig von den Einkünften absetzen können.

Bisher gescheitert

Die Glarner Jungfreisinnigen sind nicht die ersten mit diesem Anliegen. In mehreren Kantonen gab es entsprechende Vorstösse. Sie scheiterten jedoch alle. Eberhard ist dennoch zuversichtlich, dass es in Glarus anders laufen könnte. Schliesslich entscheide die Landsgemeinde oft fortschrittlich.

Ulrich Knoepfel, Präsident der Landeskirche Glarus, blickt einer Abstimmung laut «Bref» gelassen entgegen, denn die sozialen Leistungen der Kirche würden anerkannt. «Ich kann mir daher nur schwer vorstellen, dass das Stimmvolk eine Befreiung der Unternehmen von der Kirchensteuer gutheisst.» Ohnehin würden die Firmensteuern lediglich rund 13 Prozent der gesamten Steuereinnahmen ausmachen.

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