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St. Moritz bekommt eine neue Verfassung

Die Verfassung der Gemeinde St. Moritz stammt aus dem Jahr 1978. Der Gemeindevorstand hat einen neuen Entwurf präsentiert, welcher nun auch der Bevölkerung öffentlich zugänglich ist.

Südostschweiz
17.04.19 - 14:15 Uhr
Politik
Die St. Moritzer Verfassung wird totalrevidiert.
Die St. Moritzer Verfassung wird totalrevidiert.
YANIK BÜRKLI

Die Gemeinde St. Moritz hat ein neues Ziel. Sie will die gesamte Gemeindeverfassung vom Jahr 1978 revidieren. Die neue Verfassung soll übersichtlicher und verständlicher werden, wie es in einer Medienmitteilung der Gemeinde St. Moritz heisst. Ziel sei es, die Gremien und die Zuständigkeit genau zu definieren, das Wahlprozedere zu vereinfachen und die Bevölkerung bei politischer Mitwirkung zu unterstützen.

Die wichtigen Änderungen im Überblick:

  • Stimm- und Wahlrecht: Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung C und Wohnsitz in St. Moritz sollen in Gemeindeangelegenheiten stimmen und wählen dürfen.  
  • Gemeindewahlen: Um die Gemeindewahlen zu verkürzen, sollen in Zukunft die Geschäftsprüfungskommission und die Schulkommission (Schulrat) neu vom Gemeinderat gewählt werden.  
  • Kompetenzen der Gremien: Die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung soll sich auf die Festlegung von Steuerfuss und Steuersatz sowie auf die Genehmigung des Budgets beschränken. Die Befugnisse des Gemeinderats, insbesondere die finanzielle Kompetenz, sollen dafür erhöht werden. Für bestimmte Vorlagen soll nur noch das fakultative Referendum gelten.
  • Volksinitiative: Um eine bessere Relation zwischen benötigten Unterschriften und Bevölkerungszahl herzustellen, sollen künftig 200 Unterschriften für das Zustandekommen einer Initiative ausreichen. Im Moment sind 500 Unterschriften für eine Volksinitiative nötig.
  • Offenlegung von Interessensbindungen: Sämtliche Mitglieder von Gemeinderat und Gemeindevorstand werden verpflichtet, ihre Interessensbindungen offenzulegen.  
  • Amtszeitbeschränkung für Gemeindepräsidium: Das Amt des Gemeindepräsidenten kennt zurzeit keine Amtszeitbeschränkung. Die revidierte Verfassung sieht vor, für das Gemeindepräsidium eine Amtszeitbeschränkung einzuführen wie sie bereits für andere Behördenmitglieder besteht.

Die Vorlage wurde vom Gemeindevorstand erarbeitet und ist auf der Webseite der Gemeinde St. Moritz zu finden. Die Vernehmlassungsphase dauert noch bis Ende Juni. Während dieser Zeit ist die Bevölkerung eingeladen, sich zu der neuen Verfassung zu äussern und Anregungen bei der Gemeinde zu hinterlassen.   

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