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Keine Einigung zu verbotenem Buch über Waadtländer Staatsrätin

Der Verkauf eines Buchs über die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro bleibt zunächst verboten. An einer Schlichtung am Mittwoch in Vevey haben die FDP-Politikerin und der Autor keine Einigung erzielt. Ein Gerichtsurteil wird in der kommenden Woche erwartet.

Agentur
sda
17.04.19 - 15:24 Uhr
Politik
"Keine Zensur", sagt die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro (FDP). Ihr missfällt die Gestaltung des Buchs, die irreführend sei. (Archiv).
"Keine Zensur", sagt die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro (FDP). Ihr missfällt die Gestaltung des Buchs, die irreführend sei. (Archiv).
KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Beim Streit geht es um den Deckel des Buchs mit dem Titel «Une conseillère d'Etat ne devrait pas dire ça» (Eine Staatsrätin sollte dies nicht sagen"). Darauf ist die Waadtländer Umwelt- und Raumplanungsdirektorin abgebildet.

Die Staatsrätin, die am Gericht in Vevey abwesend war, hält dies für irreführend. Es könne der Eindruck entstehen, dass sie selbst Autorin des Buches sei oder auf eine andere Weise mit dem Werk in Verbindung stehe.

Der Autor Fabien Dunand, Ex-Chefredaktor der Waadtländer Zeitung «24 heures», und der Buchverlag sprechen jedoch von einer Zensurmassnahme. Gemäss Rezensionen zieht Dunand in den knapp 200 Seiten seines Buchs eine «katastrophale Bilanz der zwölf Regierungsjahre» der FDP-Magistratin.

Das Werk hätte in diesen Wochen in den Handel gelangen sollen. Die Politikerin erwirkte mit einer superprovisorischen Verfügung jedoch ein Verkaufsverbot.

Der Schlichtungsversuch der Präsidentin des Gerichts Waadt Ost, Anne-Catherine Page, war erfolglos. Der Verlag, Attinger Editions, schlug eine eine abgeänderte Version des Buchdeckels vor: immer noch mit dem Foto, aber ohne den Namen der Staatsrätin.

Vorwurf der Zensur zurückgewiesen

Diesen Vorschlag lehnte de Quattros Anwalt, François Roux, ab. «Wir wehren uns nicht gegen den Inhalt, sondern die optische Gestaltung des Buches. Das ist keine Zensur», sagte er. Zudem wehrt sich de Quattro gegen die nach ihrer Ansicht unerlaubte Verwendung eines Bildes von ihr.

Für Dunands Anwalt Elie Elkaim handelt es sich beim betreffenden Foto jedoch um öffentliches Bild, das im Büro der Staatsrätin aufgenommen worden sei. Das Foto sei auch für andere Zwecke verwendet worden.

Der Anwalt prangerte auch die «Heuchelei» an, ein Buch unter dem Vorwand eines «mangelhaften Titelbilds» verbieten zu wollen. «Dieses Buch ist seit 21 Tagen zensiert. Dies ist ein einzigartiger Fall in der Schweiz und ein Angriff auf die Meinungsfreiheit», sagte er.

Rund 400 Exemplare bei einer Gesamtauflage von 600 bis 700 Büchern seien von den verschiedenen Verkaufsstellen bislang bestellt worden sagte Verlagschef Emmanuel Vandelle vor Ort. Er habe noch nie die Erlaubnis für die Verwendung eines Fotos für ein Buch über einen Politiker einholen müssen, fügte er hinzu.

Schneller Entscheid

Am Ende der Verhandlung kündigte die Gerichtspräsidentin an, dass ein Urteil so schnell wie möglich gefällt werde. Nach Angaben der Anwälte der beide Parteien soll im Laufe der nächsten Woche ein Entscheid vorliegen.

Unabhängig davon, ob die superprovisorische Verfügung aufgehoben wird oder nicht, kann gegen den Entscheid Berufung eingelegt werden. Der Rekurs muss innert zehn Tagen beim Kantonsgericht eingereicht werden.

Weiterer Streit im Gange

Die Auseinandersetzung um das Buch hat eine Vorgeschichte. Der Journalist und die Staatsrätin sind bereits in einen juristischen Streit verwickelt. In der Affäre um den Baukonzern Orllati und den Immobilienunternehmer Bernard Nicod hatte Dunand wiederholt anonyme Briefe an die Waadtländer Regierung und andere Journalisten versandt.

Darin warf er der Umwelt- und Raumplanungsdirektorin de Quattro Interessenkonflikte vor. Daraufhin schaltete die Politikerin die Justiz ein. Sie reichte eine Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede ein. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

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