Todesfahrer zieht Urteil weiter
2017 kam eine Frau durch den Autofahrer in Domat/Ems ums Leben. Deshalb wurde er verangene Woche verurteilt - zu sechs Jahren Freiheitsentzug. Doch damit ist der Mann nicht zufrieden. Er hat Berufung eingelegt.
2017 kam eine Frau durch den Autofahrer in Domat/Ems ums Leben. Deshalb wurde er verangene Woche verurteilt - zu sechs Jahren Freiheitsentzug. Doch damit ist der Mann nicht zufrieden. Er hat Berufung eingelegt.
Der vom Regionalgericht Imboden letzte Woche zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilte 41-jährige Todesfahrer ist mit dem Urteil nicht einverstanden. Dies berichtete am Donnerstag «blick.ch».
Der Todesfahrer habe Berufung eingelegt. So wird sich auch noch das Kantonsgericht Graubünden mit dem tödlichen Unfall befassen, den er am frühen Morgen des 18. Januar 2017 bekifft mit einem waghalsigen Überholmanöver zwischen dem Kreisel Felsberg und Domat/Ems verursacht hat.
Dabei kam eine korrekt entgegenkommende 26-jährige Rollerfahrerin ums Leben. Das Regionalgericht Imboden war mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, der Verteidiger hatte eine bedingte Strafe von 16 Monaten gefordert.
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Wenn der Tatablauf so wie…
Wenn der Tatablauf so wie geschildert war - bekifft, mit überhöhter Geschwindigkeit trotz Gegenverkehr überholt - und die Strassenverkehrsteilnehmerin kam dabei zu Tode gibt es eigentlich nur LEBENSLÄNGLICH! Vielleicht liest das der verantwortungslose "Fahrzeuglenker"!
Hoffentlich bekommt er noch…
Hoffentlich bekommt er noch eine höhere Strafe. Erwartet er etwa einen Freispruch ??
Es bleibt zu hoffen, dass…
Es bleibt zu hoffen, dass der Richter die Strafe massiv erhöht.