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Todesfahrer zieht Urteil weiter

2017 kam eine Frau durch den Autofahrer in Domat/Ems ums Leben. Deshalb wurde er verangene Woche verurteilt - zu sechs Jahren Freiheitsentzug. Doch damit ist der Mann nicht zufrieden. Er hat Berufung eingelegt.

11.04.19 - 18:34 Uhr
Politik
Mit diesem Auto fuhr der Mann in die Rollerfahrerin.
Mit diesem Auto fuhr der Mann in die Rollerfahrerin.
ARCHIV KANTONSPOLIZEI GRAUBÜNDEN

Der vom Regionalgericht Imboden letzte Woche zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilte 41-jährige Todesfahrer ist mit dem Urteil nicht einverstanden. Dies berichtete am Donnerstag «blick.ch».

Der Todesfahrer habe Berufung eingelegt. So wird sich auch noch das Kantonsgericht Graubünden mit dem tödlichen Unfall befassen, den er am frühen Morgen des 18. Januar 2017 bekifft mit einem waghalsigen Überholmanöver zwischen dem Kreisel Felsberg und Domat/Ems verursacht hat.

So kam es zum Unfall. GRAFIK SÜDOSTSCHWEIZ
So kam es zum Unfall. GRAFIK SÜDOSTSCHWEIZ

Dabei kam eine korrekt entgegenkommende 26-jährige Rollerfahrerin ums Leben. Das Regionalgericht Imboden war mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, der Verteidiger hatte eine bedingte Strafe von 16 Monaten gefordert. 

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Wenn der Tatablauf so wie geschildert war - bekifft, mit überhöhter Geschwindigkeit trotz Gegenverkehr überholt - und die Strassenverkehrsteilnehmerin kam dabei zu Tode gibt es eigentlich nur LEBENSLÄNGLICH! Vielleicht liest das der verantwortungslose "Fahrzeuglenker"!

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