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Kommentatoren begrüssen Bundesgerichtsentscheid zur Heiratsstrafe

Das Bundesgericht hat die Abstimmung über die Heiratsstrafe wegen Fehlinformationen annulliert und damit einen historischen Entscheid gefällt. Die Zeitungskommentatoren begrüssen das Vorgehen der Bundesrichter. Dennoch gibt es auch warnende Stimmen.

Agentur
sda
11.04.19 - 06:07 Uhr
Politik
Die Zeitungskommentatoren applaudieren den Bundesrichtern für ihren Entscheid, eine eidgenössische Abstimmung aufzuheben - doch es gibt vereinzelt auch Kritik. (Archivbild)
Die Zeitungskommentatoren applaudieren den Bundesrichtern für ihren Entscheid, eine eidgenössische Abstimmung aufzuheben - doch es gibt vereinzelt auch Kritik. (Archivbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

«Neue Zürcher Zeitung»:

«Das Gerichtsurteil ist vor allem eine Ohrfeige für den Bundesrat; die Bedeutung liegt in erster Linie im Signal für die Informationspolitik der Behörden. Zu erwarten sind zusätzliche Vorsicht bei künftigen Schätzungen, eine stärkere Betonung der Schätzunsicherheiten und raschere Aktualisierungen. Kritik an den Behörden ist gewiss angebracht, und an deren Informationspolitik sind besonders hohe Anforderungen zu stellen. Aber viele politische Akteure sollten auch in den Spiegel schauen: Die bewusste Irreführung der Bürger durch Parteien und Lobbyisten gehört zum Standard in Abstimmungskämpfen.»

«Tages-Anzeiger» / «Bund» / «Basler Zeitung» / «Berner Zeitung»:

«Es wäre zum Schaden der Demokratie gewesen, hätten die Richter in Lausanne eine Fehlinformation solchen Ausmasses einfach achselzuckend hingenommen. Die Bundesverwaltung hat jetzt einen Denkzettel verpasst bekommen, der ihr schon bei der Unternehmenssteuerreform II gebührt hätte. Auch dort wurde in den Abstimmungsunterlagen mit Zahlen operiert, die sich im Nachhinein als krass falsch herausstellten. Damals schreckte das Bundesgericht noch davor zurück, die Abstimmung zu annullieren. Der Verwaltung wurde damit signalisiert, dass ihrer 'Kreativität' bei der Gestaltung der Argumentarien faktisch kaum Grenzen gesetzt sein. Diese fatale Botschaft hat das Bundesgericht nun korrigiert.»

«Blick»:

«Das Bundesgericht schiesst der Bundesverwaltung einen vor den Bug. Das ist gut. Aber wenn man den Entscheid zu Ende denkt, wird das nur halb so viel nützen, wie jetzt viele hoffen. (...) Denn im Grunde können unterlegene Gegner einer Vorlage weiterhin jede Hoffnung auf Wiederholung vergessen, auch wenn der Bund im Vorfeld noch so pfuscht. (...) Um das künftig konsequent zu handhaben, bleibt nur eins: eine einheitliche Einsprachefrist, vor deren Ablauf Vorlagen nicht in Kraft gesetzt werden dürfen.»

«Zeitungen der CH-Media»:

«Die Bundesrichter haben mit ihrem Entscheid die Demokratie gestärkt. Es ist zentral, dass die Stimmbürger den bundesrätlichen Informationen Vertrauen können. Denn oft hat die Verwaltung ein Informationsmonopol. Wer soll ohne Zugriff auf die Steuerdaten abschätzen können, wer von der Heiratsstrafe betroffen ist? Das kann nur die Verwaltung. Unbestritten ist, dass die Schätzungen und Prognosen schwierig sind. Auch künftig wird der Bundesrat mit Zahlen hantieren, die sich im Nachhinein als falsch herausstellen werden. Doch auf Unsicherheiten muss zwingend hingewiesen werden. Der Bundesrat muss einen seriöseren Umgang mit Zahlen lernen.»

«Le Temps»:

«Der Gerichtsentscheid wirkt gleich doppelt. Einerseits ist es zwingend erforderlich, steuerliche Nachteile der Ehe aufzuheben. Andererseits muss die Bevölkerung ordnungsgemäss informiert werden. Die Annullierung der Abstimmung von 2016 ist historisch und für den Bundesrat ist solch ein Rückschlag ernst. Der Entscheid wird die Regierung und vor allem die Bundesverwaltung zwingen, sich um die Zahlen zu kümmern, die sie dem Parlament und den Wählern vorlegen. Dies tut der Demokratie gut.»

«24heures» / «Tribune de Genève»:

«Die Demokratie hat zwar gewonnen, aber es klingt wie ein Pyrrhussieg. Durch die Schaffung eines Präzedenzfalles öffnet die Justiz eine Büchse der Pandora, von der wir noch nicht wissen, was daraus entstehen wird. (...) Die Debatte wirft nämlich zwei grundlegende Fragen auf: Das Vertrauen der Bürger in die Behörden und die Fehlerquote, welche eine Gesellschaft bereit zu akzeptieren ist. (...) Und bevor wir uns künftig über ein Abstimmungsresultat freuen oder es bedauern, werden wir uns fragen, ob sich die Bundesrichter diesem Verdikt nicht diesmal erneut widersetzen werden.»

«Le Courrier»:

«In Anbetracht der Höhe des Fehlers ist der Entscheid des Bundesgerichts zur Heiratsstrafe legitim. (...) Informationslücken vor einer Abstimmungen belasten die Glaubwürdigkeit des Staates und wirken sich direkt auf das Herz der Demokratie aus. Vor jeder Abstimmung muss der Souverän über genaue Daten verfügen, um einen fundierten Entscheid treffen zu können».

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