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Höchste Richter befassen sich mit Heiratsstrafe-Initiative der CVP

Heute Mittwoch entscheidet das Bundesgericht in Lausanne, ob über die Besteuerung von Ehepaaren noch einmal abgestimmt wird. Anlass dazu sind die Unregelmässigkeiten vor der Abstimmung 2016 über die Initiative der CVP für die Abschaffung der Heiratsstrafe.

Agentur
sda
10.04.19 - 10:46 Uhr
Politik
Freude beim Bundesrat über das Nein zur Abschaffung der Heiratsstrafe am 28. Februar 2016. Das Bundesgericht entscheidet, ob die Abstimmung wiederholt werden muss. (Archivbild)
Freude beim Bundesrat über das Nein zur Abschaffung der Heiratsstrafe am 28. Februar 2016. Das Bundesgericht entscheidet, ob die Abstimmung wiederholt werden muss. (Archivbild)
KEYSTONE/LUKAS LEHMANN

Heissen die höchsten Richter die Beschwerde der CVP gut, würde dies zur Annullierung des Abstimmung von vor gut drei Jahren führen. Es wäre das erste Mal seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848.

Am 28. Februar 2016 wurde die Initiative mit dem Titel «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» abgelehnt. 16 Kantone und ein halber sagten zwar Ja, doch scheiterte die Initiative am Volksmehr - 50,8 Prozent der Stimmenden sagten Nein.

Korrektur der Zahlen

Die CVP wollte in die Verfassung schreiben, dass verheiratete Ehepaare nicht bestraft werden dürften gegenüber Paaren mit anderer Lebensform, namentlich bei der Besteuerung und bei den Sozialversicherungen.

Der Bundesrat empfahl das Begehren zur Ablehnung. Im Abstimmungsbüchlein wurde die Zahl von 80«000 Doppelverdiener-Paaren sowie rund 250»000 Rentner-Ehepaaren genannt, die von der sogenannten Heiratsstrafe betroffen seien. Die Schätzung zu den Doppelverdienern stammte aus der Botschaft zur Volksinitiative.

Im Juni 2018 korrigierte die Regierung dann die Zahlen und räumte einen gewaltigen Irrtum ein. Nicht 80«000 Zweiverdiener-Ehepaare waren demnach von der Heiratsstrafe betroffen, sondern 454»000. Die Zahl der durch eine Heiratsstrafe diskriminierten Ehepaare betrug nach der Korrektur 704'000.

Für die CVP war diese Korrektur Anlass für Abstimmungsbeschwerden in mehreren Kantonen. Nach der Abweisung durch die Kantonsregierungen wandte sich die Partei ans Bundesgericht. Dieses entscheidet am Mittwoch in einer öffentlichen Beratung über die Eingaben.

Eine Premiere?

Lässt das Bundesgericht die Beschwerde zu, würde die Abstimmung vom 28. Februar 2016 ungültig und das Stimmvolk müsste noch einmal an die Urnen. Nach Angaben der Bundeskanzlei war dies seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 bei einer eidgenössischen Abstimmung noch nie der Fall.

Eine Abstimmungsbeschwerde lag dem Gericht allerdings bereits einmal vor. Nach dem knappen Ja zur Unternehmenssteuerreform II 2008 hatte die SP eine Annullierung verlangt und damit begründet, dass der Bundesrat die Steuerausfälle für den Bund zu tief eingeschätzt habe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und argumentierte mit Rechtssicherheit - die Reform war bereits in Kraft.

Eine Annullierung gab es auch im Kanton Tessin einmal. Im Südkanton wurden nach Ausschreitungen und Unregelmässigkeiten während der Kampagne im Jahr 1854 die Nationalratswahlen annulliert. Entschieden hatte dies der damals zuständige Nationalrat.

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