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Überfall auf Haus in Ibach SZ: Fall geht zurück ans Kantonsgericht

Das Kantonsgericht Schwyz muss sich nochmals mit dem Überfall auf ein Haus in Ibach befassen, bei dem ein Mann zwei Personen mit einer Schusswaffe verletzte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Haupttäters gutgeheissen.

Agentur
sda
27.03.19 - 12:00 Uhr
Politik
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Haupttäters bei einem Überfall in Ibach SZ gutgeheissen. (Archivfoto)
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Haupttäters bei einem Überfall in Ibach SZ gutgeheissen. (Archivfoto)
KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Das Kantonsgericht verurteilte den Mann im April vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren. Es senkte das Strafmass im Vergleich zur Vorinstanz um 18 Monate. Der Mann wurde der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung, des qualifizierten Raubes, der Nötigung und weiterer Delikte schuldig befunden.

Die beiden Mittäter, die während des Überfalls nicht im Haus der Opfer waren, wurden zu Freiheitsstrafen von 42 Monaten beziehungsweise 36 Monaten teilbedingt verurteilt.

Der Haupttäter war im Oktober 2013 am späteren Abend in das Haus der Opfer eingedrungen. Er schoss dem anwesenden Mann ins Bein und forderte Geld, das er und seine Komplizen im Haus vermuteten. Hinter der Türe hatte sich die Freundin des ersten Opfers versteckt. Sie hatte sich auf den Boden gekauert.

Der Beschwerdeführer schoss - mutmasslich ohne die Frau zu sehen - in ihre Richtung und traf sie ins Gesicht. Weil die Vorinstanz selbst davon ausgeht, dass der Verurteilte das zweite Opfer nicht sah, muss sie sich nochmals mit dem Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung im Fall der Frau befassen.

Das Kantonsgericht argumentierte in seinem Entscheid, dass der Täter ohne irgendwelche Kenntnisse über allfällige weitere Hausbewohner und ohne im Dunkeln etwas erkennen zu können, einen Drohschuss in die Ecke abgegeben habe. Damit habe er in Kauf genommen, jemanden zu treffen. (Urteil 6B_881/2018 vom 15.03.2019)

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