Remo Stoffel blitzt vor Bundesgericht ab - und bekommt doch recht
Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch des Bündner Immobilienunternehmers Remo Stoffel abgewiesen. Das Verfahren betraf Steuerforderungen für die Jahre 2003 und 2004.
Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch des Bündner Immobilienunternehmers Remo Stoffel abgewiesen. Das Verfahren betraf Steuerforderungen für die Jahre 2003 und 2004.
Die Steuer-Streitigkeiten zwischen Immobilienunternehmer Remo Stoffel und dem Kanton Graubünden nehmen kein Ende. Das Bundesgericht hat in seinem am Mittwoch publizierten Urteil entschieden, dass der Churer Immobilienunternehmer Remo Stoffel keine Beweismittel eingereicht habe, die eine Revision zulassen würden. Stoffel hatte eine Erklärung beigebracht, die eine behauptete Darlehensschuld belegen sollte.
Stoffels Revisionsgesuch bezieht sich auf den Entscheid des Bundesgerichts vom 21. November 2018. Der Immobilienunternehmer hatte in seiner Beschwerde gerügt, dass die absolute Verjährungsfrist für Steuerforderungen im Kanton Graubünden allein wegen ihm von 10 auf 15 Jahre erhöht worden sei und solche Einzelfallgesetze nicht zulässig seien.
12 statt 24 Millionen Franken
Die Lausanner Richter entschieden jedoch, dass der Bündner Gesetzgeber zwar wegen des Falls Stoffel tätig geworden sei. Dies ändere aber nichts daran, dass die Neuregelung auf alle Steuerfälle anwendbar sei, da es sich um einen generell-abstrakten Erlass handle.
Im Sinne von Stoffel entschied das Bundesgericht in jenem Urteil hingegen bei der Veranlagung des steuerbaren Einkommens und Vermögens für das Jahr 2003. Dieses beträgt neu jeweils 12 statt 24 Millionen Franken. (sda)
Urteil 2F_2/2019 vom 11.03.2019
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