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Pontresina bekommt vor Bundesgericht recht

Der Gemeindevorstand von Pontresina erklärte die Initiative Rosegplatz zurecht für ungültig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Personen aus dem Initiativkomitee abgewiesen. Das Stimmvolk wird deshalb nicht mehr über die Hotelzone Sportpavillon abstimmen können.

Südostschweiz
22.03.19 - 13:00 Uhr
Politik
Doch kein Stopp und das Stimmvolk wird nicht noch einmal abstimmen.
Doch kein Stopp und das Stimmvolk wird nicht noch einmal abstimmen.
SYMBOLBILD PIXABAY

Das Bundesgericht bestätigt mit dem am Freitag veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts, wie die Schweizer Nachrichtenagentur sda berichtet. Das Verwaltungsgericht war vergangenen Sommer zum Schluss gekommen, dass die Initiative gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstosse und den Grundsatz der Planbeständigkeit verletze. Auch die Gemeinde empfand die Initiative aus drei Gründen als rechtswidrig:

  • Der verlangte Erlass einer Planungszone liege nicht in der Kompetenz der Gemeindeversammlung.
  • Die vom Raumplanungsgesetz für eine Überprüfung verlangte «Veränderung der Verhältnisse» sei nicht gegeben.
  • Die Initiative verletze das Gebot der Planungsbeständigkeit und der Rechtssicherheit.

Mit der Initiative Rosegplatz sollte auf eine Umzonung zurückgekommen werden, die im Dezember 2014 von der Gemeindeversammlung Pontresina angenommen wurde. Damals wurde das Areal Sportpavillon von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Hotelzone umgeteilt.

Wie die Vorinstanz bestätigt das Bundesgericht, dass keine wesentlichen Veränderungen vorliegen würden, die ein Zurückkommen auf den Entscheid der Gemeindeversammlung zulassen würden. (sda/so)

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