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Parlament will gegen Anrufe von Krankenkassen vorgehen

Unerwünschte Anrufe von Krankenkassenmaklern sollen der Vergangenheit angehören. Das Parlament will Anrufe zur Gewinnung von Neukunden verbieten und die Vermittlerprovisionen begrenzen. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Motion aus dem Ständerat angenommen.

Agentur
sda
14.03.19 - 11:25 Uhr
Politik
Schluss mit unerwünschten Anrufen von Krankenkassenmaklern: Das Parlament will den lästigen Anrufen und den hohen Vermittlerprovisionen den Riegel schieben. (Symbolbild)
Schluss mit unerwünschten Anrufen von Krankenkassenmaklern: Das Parlament will den lästigen Anrufen und den hohen Vermittlerprovisionen den Riegel schieben. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Selbstregulierung habe nicht funktioniert, sagte SP-Nationalrätin Bea Heim (SP/SO) im Namen der Gesundheitskommission. «Die Telefonitis ging weiter, und die Provisionen erreichten unverhältnismässig hohe Summen.» Berappen müssten dies die Versicherten. Nun brauche es verbindliche Einschränkungen.

Der Bundesrat soll künftig Branchenlösungen für allgemeinverbindlich erklären können. Die telefonische Kaltaquise - die erstmalige Kontaktaufnahme zu einem möglichen Neukunden - soll für Grund- und Zusatzversicherung verboten werden. Zudem sollen Berater ein Beratungsprotokoll erstellen müssen, das Kunde und Berater unterzeichnen. Auch die Ausbildung soll geregelt werden.

Provisionen begrenzen

Die Provisionen sollen ebenfalls mit einer allgemeinverbindlichen Branchenlösung begrenzt werden. In der ursprünglichen Formulierung hätte das nur die obligatorische Grundversicherung betroffen. Der Nationalrat will aber, dass die Provisionen auch bei den Zusatzversicherungen gedeckelt werden.

Mit 103 zu 78 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss er, den Motionstext zu ergänzen. Anschliessend stimmte er dem Vorstoss mit 152 zu 30 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Die Ablehnung beantragt hatte SVP-Nationalrat Thomas Aeschi (ZG). Über den erweiterten Text muss noch der Ständerat befinden.

Hohe Provisionen

Im Nationalrat zeigten sich die Befürworter der Erweiterung überzeugt, dass nur mit dem Einschluss der Zusatzversicherung übermässige Provisionen wirkungsvoll unterbunden werden könnten. Die Provisionen seien in diesem Bereich um ein Vielfaches höher. Zudem liessen sich Grund- und Zusatzversicherung in der Realität kaum trennen.

Die Gegner machten wettbewerbsrechtliche Bedenken geltend. Die Zusatzversicherer bewegten sich in einem wettbewerblichen Umfeld, wo Gewinne erlaubt seien, argumentierten sie. Eingriffe seien hier nicht angebracht. Darüber hinaus verzögere die Ergänzung die Regulierung.

Der Bundesrat wollte das Problem bereits 2012 mit dem neuen Krankenkassen-Aufsichtsgesetz regeln. Das Parlament lehnte das aber mit Verweis auf die Selbstregulierung der Branche ab. Seither sorgen die Anrufe und die Vermittlerprovisionen immer wieder für Schlagzeilen. Auch Gesundheitsminister Alain Berset stellte fest, die Selbstregulierung der Branche habe nicht zu überzeugenden Resultaten geführt.

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