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Bund will tiefere Hürden für Gesuche für Kinder- und Jugendprojekte

Die Kinder- und Jugendförderung ist laut dem Bund auf einem sehr guten Weg. Dennoch ortet er hier und da Optimierungspotenzial. Beispielsweise müsse der administrative Aufwand für Finanzhilfegesuche verkleinert werden.

Agentur
sda
08.03.19 - 13:09 Uhr
Politik
Die Kinder- und Jugendförderung in der Schweiz funktioniere gut, konstatiert der Bund. Trotzdem gebe es in einigen Bereichen Optimierungspotenzial. (Symbolbild)
Die Kinder- und Jugendförderung in der Schweiz funktioniere gut, konstatiert der Bund. Trotzdem gebe es in einigen Bereichen Optimierungspotenzial. (Symbolbild)
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einem am Freitag publizierten Bericht. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verbesserungsvorschläge gutgeheissen. Diese sollen teilweise «ab sofort», teilweise «zeitnah» umgesetzt werden.

Die formulierten Massnahmen basieren auf einer Zwischenbilanz rund sechs Jahre nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG). Die über hundert Seiten lange, von externen Gutachtern erarbeitete Evaluation zeichnet ein insgesamt positives Bild.

«Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ist nicht notwendig», bilanziert deshalb der Bundesrat. Die Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendpolitik seien sowohl mit dem Gesetz als auch mit dessen Vollzug zufrieden.

Fokus auf kleinere Trägerschaften

Trotz vieler neuer Angebote in der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit ortet der Bund auch Optimierungspotenzial. Es seien «Verbesserungen in der Umsetzung des Gesetzes möglich», schreibt die Regierung. Verschiedene Empfehlungen würden in den kommenden Jahren umgesetzt.

Beispielsweise will der Bund den Aufwand für die Einreichung eines Finanzhilfegesuchs weiter verringern. Heute seien die Anforderungen an die Gesuchstellung hoch, «was gerade für ehrenamtliche, nicht professionelle Trägerschaften ein grosses Hindernis darstellt».

Wird ein Gesuch abgelehnt, soll die Kommunikation des Entscheides künftig verbessert werden. Aktuell sei die Kommunikation zwischen Bund und den Trägerschaften «nicht immer verständlich genug».

Gefragte Angebote

Das KJFG ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz will der Bund dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in ihrem körperlichen und geistigen Wohlbefinden gefördert werden, sich sozial, kulturell und politisch besser integrieren können und sich zu Personen entwickeln, die Verantwortung für sich selber und für die Gemeinschaft übernehmen.

Der jährliche Kredit in Höhe von rund 10 Millionen Franken wird gemäss dem Bericht seit 2016 ausgeschöpft. Zudem bestehe eine hohe Nachfrage für die bis Ende 2022 befristete Anschubfinanzierung zugunsten kantonaler Programme im Bereich Aufbau und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik.

In einer weiteren Evaluation in fünf Jahren will der Bund unter anderem prüfen, mehr Projekte für Kinder ab dem Kindergartenalter zu unterstützen. Heute werden gemäss der Evaluation überwiegend Aktivitäten mit der Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene gefördert.

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