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Bund vereinfacht Einführung von elektronischen Patientendossiers

Der Bundesrat will der Einführung der elektronischen Patientendossiers weiter auf die Sprünge helfen. Gemeinschaften, welche ein solches aufbauen, sollen sich überkantonal zusammenschliessen können. Wenn dadurch ihr Einzugsgebiet grösser wird, erhalten sie mehr Geld.

Agentur
sda
08.03.19 - 11:04 Uhr
Politik
Der Aufbau von elektronischen Patientendossiers soll vereinfacht werden. Der Bund ermöglicht grössere Gemeinschaften, die elektronische Patientendossiers aufbauen. Dadurch erhalten sie mehr Geld. (Symbolbild)
Der Aufbau von elektronischen Patientendossiers soll vereinfacht werden. Der Bund ermöglicht grössere Gemeinschaften, die elektronische Patientendossiers aufbauen. Dadurch erhalten sie mehr Geld. (Symbolbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Derzeit werden in der Schweiz neun sogenannte Stammgemeinschaften aufgebaut. Das sind Zusammenschlüsse von Spitälern, Arztpraxen, Apotheken, Spitex, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen, die den Patientinnen und Patienten die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers ermöglichen und den elektronischen Austausch der Daten sicherstellen.

Diese Stammgemeinschaften werden vom Bund finanziell unterstützt, damit sie das elektronische Patientendossier bis nächstes Jahr einführen. Die Finanzierung orientiert sich an der Bevölkerungsanzahl im Einzugsgebiet - pro Kopf gibt es zwei Franken. Bislang durfte das Einzuggebiet dieser Stammgemeinschaften die Obergrenze von zwei Millionen Menschen nicht übersteigen.

Maximal 8,5 Millionen Franken

Um die flächendeckende Einführung der E-Dossiers zu vereinfachen, hat der Bundesrat die Obergrenze auf vier Millionen Einwohnerinnen und Einwohner erhöht, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitag mitteilte. Grosse Stammgemeinschaften erhalten damit maximal acht Millionen Franken plus einen Grundbetrag von 500'000 Franken.

Der vom Parlament festgelegte Gesamtbetrag von maximal 30 Millionen Franken für den Aufbau der Stammgemeinschaften bleibt bestehen. Für die Änderung hat der Bundesrat die Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier angepasst.

Das elektronische Patientendossier soll in der Schweiz flächendeckend eingeführt werden. Spitäler, Rehabilitationskliniken und psychiatrische Kliniken müssen sich im Rahmen der im Dezember verabschiedeten Strategie «eHealth Schweiz 2.0» bis April 2020 anschliessen, Pflegeheime und Geburtshäuser bis April 2022. Für Ärzte ist es bisher freiwillig - der Nationalrat möchte aber auch für diese eine Pflicht einführen.

Mit dem elektronischen Patientendossier soll die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt und die Prozesse verbessert werden. Zudem soll die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert werden. Die Kantone Genf und Basel haben bereits elektronische Patientendossiers eingeführt.

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