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Nationalrat befürwortet Abkommen gegen Gewalt an Sportanlässen

Der Nationalrat will gewaltbereite Fans härter anpacken. Er hat das revidierte Übereinkommen des Europarats gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen genehmigt. Damit sollen präventive Massnahmen - wie zum Beispiel Ausreisesperren gegen Hooligans - gestärkt werden.

Agentur
sda
04.03.19 - 16:04 Uhr
Politik
Leider viel zu oft nicht eine Übungsanlage, sondern harte Realität: die Gewalt durch Hooligans im Umfeld von Sportanlässen. Ein Abkommen des Europarats will Abhilfe schaffen. (Themenbild)
Leider viel zu oft nicht eine Übungsanlage, sondern harte Realität: die Gewalt durch Hooligans im Umfeld von Sportanlässen. Ein Abkommen des Europarats will Abhilfe schaffen. (Themenbild)
KEYSTONE/TI-PRESS/CARLO REGUZZI

Der Entscheid fiel am Montag deutlich aus. Mit 125 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgte die grosse Kammer dem Antrag des Bundesrats und der vorberatenden Kommission. Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage.

SVP kritisiert fehlende Wirkung

Im Nationalrat kritisierte nur die SVP das neue Übereinkommen. Dieses entwickle sich in eine falsche Richtung, sagte Nationalrat Mauro Tuena (ZH). Statt auf Deeskalation zu setzen, müssten Hooligans mit aller Härte des Gesetzes angefasst werden. «Auch die Sportverbände und Clubleitungen sind in der Pflicht.»

Das Übereinkommen bringe weder Neuerungen noch Vorteile oder Nutzen für die Schweiz. Jedes Land müsse selber für Sicherheit und Ordnung sorgen und «die Hausarbeiten machen», sagte Tuena. Bei offenen Grenzen seien Ausreisebeschränkungen überdies nutzlos. «Wir können diesem Stück Papier ohne weiteres eine Abfuhr erteilen.»

Internationaler Austausch wichtig

Die Mehrheit war dagegen der Ansicht, dass der Hooliganismus auch ein internationales Problem darstelle. Mit dem Abkommen seien die Rahmenbedingungen erfüllt, damit Kantone und Städte sowie Sportclubs und Transportunternehmen Gewalt an Sportveranstaltungen besser verhindern könnten. Priska Seiler Graf (SP/ZH) lobte den «guten Mix zwischen präventiven und repressiven Massnahmen» im Abkommen.

Neben den präventiven Instrumenten soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zusätzliches Gewicht erhalten. So werde die Schweiz insbesondere davon profitieren, dass künftig weitere Staaten Ausreisebeschränkungen verfügen könnten.

Keine neuen Gesetze notwendig

Neu sind im Übereinkommen nationale polizeiliche Fussballinformationsstellen vorgesehen. In der Schweiz nimmt das Bundesamt für Polizei fedpol diese Aufgabe bereits heute wahr. Auch die präventiven Massnahmen habe die Schweiz unabhängig vom Übereinkommen bereits eingeführt, sagte Kommissionssprecher Marcel Dobler (FDP/SG). Deshalb seien keine Gesetzesänderungen notwendig, es entstünden auch keine neuen Kosten.

Die Schweiz hatte sich 1990 dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen angeschlossen und die Revision am 3. Juli 2016 unterzeichnet. Zur Ratifizierung braucht es nun noch die Zustimmung des Ständerats.

Nicolo Paganini (CVP/SG) stellte fest, dass daneben unbedingt weitere Massnahmen ergriffen werden müssten. An die Adresse der ehemaligen St. Galler Justizdirektorin und heutigen Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte er, dass der vor Jahren institutionalisierte Runde Tisch gegen Hooliganismus reaktiviert werden müsse.

Viele Delikte rund um Fussballstadien

Für die Bekämpfung der Fangewalt sind grundsätzlich Städte und Kantone zuständig. Die Kantone haben sich 2007 im Hooligan-Konkordat zusammengeschlossen. Das fedpol unterstützt sie seither mit dem Informationssystem Hoogan. Darin werden Daten über Personen aufgenommen, die sich an Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben und gegen die eine Massnahme verhängt wurde.

Ende Januar dieses Jahres waren darin 1592 Personen registriert. 1153 Personen wurden in Bezug auf Fussball erfasst, 499 in Zusammenhang mit Eishockey. Rund zwei Drittel der erfassten Personen waren zwischen 19 und 29 Jahren alt. Lediglich 18 waren weiblichen Geschlechts.

Gewalt gegen Polizisten

Einmal erfasste Hooligans bleiben bis drei Jahre nach Ablauf der letzten Massnahme in der Datenbank eingetragen. Bei den getroffenen Massnahmen handelte es sich um 661 Stadionverbote, 437 Rayonverbote und zwölf Meldeauflagen.

In den allermeisten Fällen wurden die Personen wegen Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen bestraft. Dazu kamen gewaltsame Konfrontationen zwischen Fangruppen, Angriffe auf Polizisten und Sicherheitskräfte, Sachbeschädigungen und weitere Delikte.

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