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9600 Menschen haben Petition für Nächte ohne Fluglärm unterzeichnet

Kein Fluglärm von 22 bis 7 Uhr und tiefere Lärmschutz-Grenzwerte - das fordert eine Petition, die am Montagmorgen in Bern übergeben wurde. Hinter den Forderungen steht die Koalition Luftverkehr Umwelt und Gesundheit (KLUG).

Agentur
sda
04.03.19 - 15:18 Uhr
Politik
Die Nationalrätinnen Priska Seiler Graf (SP, ZH, rechts) und Lisa Mazzone (GPS, GE, links), Co-Präsidentinnen von KLUG am Montag in Bern: Sie reichen eine Petition bei den Parlamentsdiensten ein, die an den Flughäfen von 22 bis 7 Uhr Nachtruhe fordert.
Die Nationalrätinnen Priska Seiler Graf (SP, ZH, rechts) und Lisa Mazzone (GPS, GE, links), Co-Präsidentinnen von KLUG am Montag in Bern: Sie reichen eine Petition bei den Parlamentsdiensten ein, die an den Flughäfen von 22 bis 7 Uhr Nachtruhe fordert.
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Die Petition haben mehr als 9600 Personen unterzeichnet. Sie fordern damit vom Parlament und von Bundesrätin Simonetta Somaruga, der Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), einen Kurswechsel.

«Statt konkrete Massnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, setzt der Bund auf unbedachtes Wachstum des Flugverkehrs», lässt sich KLUG-Co-Präsidentin und Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP, ZH) in einer Mitteilung von Montag zitieren.

In der Schweiz seien während der Nacht 95'000 Menschen übermässigem Fluglärm ausgesetzt. Deshalb sollen von 22 bis 7 Uhr an allen Flughäfen und konzessionierten Flugplätzen nur noch Ausnahmen wie Flüge aus Sicherheitsgründen und hubrelevante Flüge möglich sein.

Darüber hinaus sollen die Lärmschutz-Grenzwerte aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt werden. Die Behörden sollten zudem garantieren, dass die Grenzwerte auch eingehalten würden.

Derzeit würden die Grenzwerte rund um die Flughäfen «regelmässig» überschritten, heisst es in der Mitteilung. Neueste Studien kämen zu dem Schluss, dass bereits eine Lärmbelastung unter den derzeit geltenden Grenzwerten gesundheitsschädlich sei.

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