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Schwedin nach verhindertem Abschiebeflug zu Geldstrafe verurteilt

Eine junge Schwedin muss nach einer von ihr verhinderten Abschiebung eines Afghanen nicht ins Gefängnis, dafür aber eine Geldstrafe von umgerechnet 330 Franken bezahlen. Sie wurde wegen Verstosses gegen das schwedische Luftfahrtgesetz verurteilt.

Agentur
sda
18.02.19 - 14:58 Uhr
Politik
Die schwedische Aktivistin Elin Ersson muss nach einer von ihr verhinderten Abschiebung eines Afghanen nicht ins Gefängnis, dafür aber eine Geldstrafe bezahlen. Ersson hatte im Juli 2018 in Göteborg eine Mmaschine von Turkish Airlines aufgehalten und die…
Die schwedische Aktivistin Elin Ersson muss nach einer von ihr verhinderten Abschiebung eines Afghanen nicht ins Gefängnis, dafür aber eine Geldstrafe bezahlen. Ersson hatte im Juli 2018 in Göteborg eine Mmaschine von Turkish Airlines aufgehalten und die…
Keystone/EPA/ADAM IHSE

Das sagte eine Sprecherin des Bezirksgerichts Göteborg der Nachrichtenagentur dpa am Montag. Ihr Verteidiger Tomas Fridh kündigte unmittelbar nach der Verurteilung an, in Berufung gehen zu wollen.

Die damals 21-jährige Elin Ersson hatte am 23. Juli 2018 in Göteborg eine Passagiermaschine von Turkish Airlines aufgehalten und die Aktion per Live-Video auf Facebook geteilt. Indem sie sich weigerte, auf dem Flug Richtung Istanbul ihren Platz einzunehmen, wollte sie die Abschiebung eines jungen Afghanen in seine Heimat verhindern.

Der Mann war jedoch nicht an Bord, sondern ein anderer Afghane, der nach dem Absitzen einer Gefängnisstrafe in sein Heimatland ausgewiesen werden sollte. Der Mann und Ersson verliessen die Maschine schliesslich auf Anweisung des Flugpersonals, das Flugzeug hob mit Verspätung ab.

In der Anklage wurde Ersson vorgeworfen, sich bei ihrer Aktion nicht an die Anweisungen des Personals gehalten zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie sich damit strafbar gemacht habe. Da es sich aber um keine schwerwiegende Tat gehandelt habe, sei eine Geldstrafe ein angemessenes Strafmass. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Tage Gefängnis gefordert.

Ersson hatte abgestritten, mit ihrer Aktion eine Straftat begangen zu haben. Schwedischen Medien hatte sie nach dem Vorfall gesagt, in ihrem Land gebe es zwar keine Todesstrafe. Eine Abschiebung in ein Kriegsland könne aber den Tod bedeuten.

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Anderen Medienberichte zufolge, wurden diese beiden Afghanen in der Zwischenzeit, aber von Schweden aus, in ihr Heimatland abgeschoben. Zwei Männer, welche nach rechtsstaatlicher Überprüfung, zu Recht abgeschoben wurden. Wo kämen wir denn hin wenn eine jeder, so wie diese >junge Dame < versuchen würde, eine Abschiebung zu verhindern. Welche davon abgesehen, zu Recht verurteilt wurde. Diesbezüglich könnte sich die Republik Deutschland ein Beispiel nehmen, welche hinsichtlich solcher Problematiken von Abschiebungen, viel zu Lasch gegen die Gegner einer Abschiebung vorgehen.

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