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Facebook und Google sollen für Verbreitung von Journalismus zahlen

Plattformen wie Facebook und Google sollen Journalistinnen und Journalisten oder deren Verlagen künftig eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Werke zugänglich machen. Das will die zuständige Kommission des Ständerates.

Agentur
sda
12.02.19 - 17:55 Uhr
Politik
Kommunikationsplattformen im Internet sollen künftig eine Vergütung zahlen müssen, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen. Das will die Kulturkommission des Ständerates. (Symbolbild)
Kommunikationsplattformen im Internet sollen künftig eine Vergütung zahlen müssen, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen. Das will die Kulturkommission des Ständerates. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) dem Ständerat, im Urheberrecht eine entsprechende Regelung zu verankern, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Schon im Nationalrat stand das zur Diskussion. Die grosse Kammer sprach sich aber in der Wintersession mit 133 zu 39 Stimmen bei 5 Enthalten gegen einen entsprechenden Antrag aus. Die Mehrheit befand, die Medienkrise sei so nicht zu lösen. Auch sei unklar, wie die Plattformen für das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

Mehr Rechte für Medienverlage

Die Ständeratskommission ist nun zu einem anderen Schluss gekommen. Zusätzlich spricht sie sich dafür aus, dass Medienverlage gegenüber kommerziellen Anbietern elektronischer Dienste während zehn Jahren das ausschliessliche Recht haben, ihre Medienprodukte ganz oder teilweise zugänglich zu machen.

Die Anbieter sollen allerdings weiterhin die Möglichkeit haben, davon einzelne Wörter ohne eigenständige journalistische Bedeutung zusammen mit dem Link zu veröffentlichen, der die Nutzer direkt zur originalen Publikation führt.

Bibliotheken nicht stärker belasten

Auch in anderen Punkten schlägt die Ständeratskommission bei der Revision des Urheberrechts Änderungen vor. So sollen gemeinnützige Bibliotheken, die rein kostendeckend arbeiten, auf ihre pauschal erhobenen Entgelte keine Vergütung an die Verwertungsgesellschaften leisten müssen. Das gilt auch für Bildungseinrichtungen, Museen, Sammlungen und Archive, die rein kostendeckend arbeiten.

Die Kommission beantragt einstimmig, diese Regelung im Gesetz zu verankern. Sie möchte damit einen Systemwechsel rückgängig machen, der auf einen Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission vom Dezember zurück geht. Die Kommission erinnert daran, dass in der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision der Wunsch geäussert worden sei, gemeinnützige Bibliotheken nicht zusätzlich zu belasten.

Video-on-Demand: Ausnahme für Musik

Einverstanden ist die Ständeratskommission damit, dass Filmschaffende eine Vergütung für die Video-on-Demand-Verwendung erhalten. Die Regelung soll der zunehmenden Online-Nutzung von Werken und dem Verschwinden der Videotheken Rechnung tragen.

Die Kommission schlägt aber mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung vor, die Musik in Filmen von einer solchen Vergütungspflicht auszunehmen. Sie wolle das bisher gut funktionierende Verfahren nicht ändern, in welchem eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musizierenden mit den Video-on-Demand-Plattformen verhandle, schreibt die Kommission. Der Entwurf des Bundesrates würde zu Mehraufwand und Mehrkosten sowie weniger Ertrag für die Künstlerinnen und Künstler führen.

Hotel-Abgabe gestrichen

Dem Nationalrat gefolgt ist die Kommission bei der Hotel-Abgabe: Neu sollen Hotels, Spitäler und Gefängnisse für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen nicht mehr zahlen müssen. Die Verwendung soll als Eigengebrauch definiert werden.

In der Ständeratskommission war dies allerdings umstritten: Die WBK entschied mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Ruedi Noser (FDP/ZH). Die Gegnerinnen und Gegner sehen in der Streichung der Abgabe eine ungerechtfertigte Massnahme zu Gunsten der Hotelbranche. Auch der Bundesrat hatte sich dagegen ausgesprochen.

Hosting Privider in der Pflicht

Kern der Urheberrechtsrevision ist die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Bereits heute entfernen Provider in der Regel auf Meldung hin Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen. Künftig sollen sie verhindern müssen, dass die illegalen Angebote wieder hochgeladen werden - und zwar ohne erneute Meldung. Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden.

Ursprünglich wollte der Bundesrat auch Access Provider - die Internetzugangsanbieter - in die Pflicht nehmen. Sie sollten auf Anweisung der Behörden den Zugang zu bestimmten Seiten sperren müssen. Nach Kritik in der Vernehmlassung sah der Bundesrat aber von Netzsperren ab. Auch auf die vorgesehenen Massnahmen gegen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Musiktauschbörsen verzichtete er.

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