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Der Landrat bittet morgen zum Tanzverbot

Der Gegenvorschlag der Regierung zum Memorialsantrag «Abschaffung des Tanzverbotes» hat sich in der landrätlichen Kommission knapp durchgesetzt. Die andere Seite wollte lieber ganz liberalisieren.

12.02.19 - 04:30 Uhr
Politik
Nur in geschlossenen Räumen soll an «hohen» kirchlichen Feiertagen getanzt werden dürfen: Der Landrat debattiert morgen über den Kompromiss der Regierung.
Nur in geschlossenen Räumen soll an «hohen» kirchlichen Feiertagen getanzt werden dürfen: Der Landrat debattiert morgen über den Kompromiss der Regierung.
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Der Gegenvorschlag der Regierung nimmt das Grundanliegen des Memorialsantrags auf, das sogenannte Tanzverbot an fünf hohen Feiertagen aufzuheben. Aber nicht ganz: Mit dem vorgeschlagenen Kompromiss sollen Musik- und Tanzveranstaltungen an Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Buss- und Bettag sowie Weihnachten ausschliesslich in geschlossenen Räumen zulässig werden. Diese Regelung gibt es auch in anderen Kantonen.

Kontroverse Meinungen

Die Diskussion in der Kommission gibt die Tücken des Problems wieder und zeigt, wie schwierig es ist, niemanden beim Tanzen auf die Füsse zu treten. Es allen recht zu machen, geht kaum.

Aus Sicht des Vollzugs halte sich die Begeisterung in Grenzen, heisst es denn auch im Kommissionsbericht. Auch wenn Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfänden, müsse doch immer zu- und weggefahren werden. Die wirklich störenden Immissionen würden draussen anfallen.

Und weiter: Mit dem Gegenvorschlag löse man das Kernproblem nicht: «Es gebe schlicht keine Tanzveranstaltung in geschlossenen Räumen an einem hohen Feiertag, welche gar nicht störe.»

Wegen dieser Probleme hätten einige Kommissionsmitglieder auch die liberale Regelung vorgezogen, schreibt die Kommission in ihrem Bericht zuhanden des Landrates. So sei das Tanzverbot veraltet. Einige störten sich daran, dass vorliegend nun eine «Lex Holästei» geschaffen werde. Denn es wäre konsequenter, das Tanzverbot im Sinne des Memorialsantrags ganz aufzuheben: «Mit Tanzverbot ist niemand katholischer oder protestantischer, ohne jedoch auch nicht weniger.»

Fünf zu vier für Kompromiss

Mit fünf zu vier Stimmen hat sich nun der regierungsrätliche Gegenvorschlag in der landrätlichen Kommission gegenüber dem Memorialsantrag durchgesetzt. Die Kommission wird dem Landrat am Mittwoch deshalb beantragen, dass dieser der Landsgemeinde den Memorialsantrag zur Ablehnung empfehlen und stattdessen den Gegenvorschlag zur Annahme unterbreiten soll.

Die Urheber des Memorialsantrags könnten ganz gut damit leben, wie die «Südostschweiz» bereits berichtete.

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Ich kann mich noch gut erinnern vor circa 50 Jahren im GH in Ennenda,als wir dort Musik gemacht haben, an einem Samstag Abend vor Bettag.Um24 00h pünktlich kam die Polizei und wir mussten den Tanzabend abbrechen.Es gab nichts anderes als uns beim Eintritt zahlenden Publikum für den Abbruch zu entschuldigen.Als ich das gelesen habe ,das es immer noch ein Tanzverbot gibt, habe ich gedacht das gibt es doch nicht mehr, das ist ein alter Zopf.Vermute schwer, das dieses Tanzverbot von der Kirche aus kam.Die Leute die zu jener Zeit einen Tanzabend besuchten ,gingen sowieso am nächsten Tag nicht in die Kirche!

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