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Zürcher wollen keine Teil-Privatisierung der Trinkwasserversorgung

Die Zürcherinnen und Zürcher wollen keine Teil-Privatisierung ihrer Trinkwasserversorgung: Sie haben das bürgerlich geprägte Wassergesetz mit deutlicher Mehrheit versenkt.

Agentur
sda
10.02.19 - 16:29 Uhr
Politik
Wer darf die Trinkwasserversorgung betreiben? Die Zürcher Stimmberechtigten wollen dies keinesfalls Privaten überlassen. Sie haben das umstrittene Wassergesetz deshalb versenkt. (Archiv)
Wer darf die Trinkwasserversorgung betreiben? Die Zürcher Stimmberechtigten wollen dies keinesfalls Privaten überlassen. Sie haben das umstrittene Wassergesetz deshalb versenkt. (Archiv)
KEYSTONE/AP dapd/STEFFI LOOS

Gegen das Wassergesetz stimmten 198«223 Zürcherinnen und Zürcher, dafür waren 165»033. Dies entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 45,43 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 40,66 Prozent. Bei diesem Gesetz ging es vor allem um die heikle Frage, wer die Wasserversorgung betreiben darf - nur die öffentliche Hand oder auch Private.

Regierung und bürgerliche Kantonsratsmehrheit wollten im Gesetz verankern, dass sich Private beteiligen dürfen - sofern sie nicht mehr als 49 Prozent des Kapitals und nicht mehr als ein Drittel der Stimmrechte besitzen. Die Kontrolle sollte bei den Gemeinden bleiben. Gewinn dürfe zudem keiner gemacht werden.

Beteiligungen gebe es ja heute schon, fanden Regierung und bürgerliche Ratsmehrheit. In vielen Gemeinden sei die Wasserversorgung in der Hand von Privaten oder Genossenschaften. Es werde also nur im Gesetz verankert, was bereits stattfinde.

Profit aus Trinkwasser

Für die Wassergesetz-Gegner aus linken und grünen Kreisen war dieser Passus jedoch sehr gefährlich: Für sie gehört die Wasserversorgung ausschliesslich in öffentliche Hand, da sonst Grossfirmen und Anlagefonds einsteigen und Profit abschöpfen könnten.

Die direkte Ausschüttung von Gewinnen sei zwar verboten. Dieses Verbot lasse sich mit indirekten Ausschüttungen aber leicht umgehen, etwa indem Mischfirmen mit liberalisierten Teilen gegründet würden, argumentierten sie im hitzig geführten Abstimmungskampf. Das Stimmvolk teilte diese Befürchtungen offensichtlich.

Die Teil-Privatisierung der Wasserversorgung war nicht der einzige Grund, weshalb Linke und Grüne gegen das Gesetz waren. Das neue Wassergesetz hätte ihrer Meinung auch der Natur geschadet, weil Renaturierungen erschwert statt gefördert worden wären. Zudem hätten Uferbesitzer am Zürichsee einen stärkeren Schutz ihres Eigentums erhalten, was die Pläne für einen Seeuferweg weiter erschwert hätte.

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