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Zürcher Hundehalter müssen weiterhin in obligatorischen Kurs

Die Halter von «grossen und massigen Hunden» im Kanton Zürich müssen auch in Zukunft einen obligatorischen Kurs absolvieren. Das Stimmvolk hat entschieden, die Hundekurse nicht abzuschaffen - obwohl umstritten ist, ob sie wirklich etwas nützen.

Agentur
sda
10.02.19 - 16:27 Uhr
Politik
Halter von "grossen und massigen Hunden" werden im Kanton Zürich von der Leine gelassen: Sie müssen keinen Kurs mehr absolvieren.  (Archiv)
Halter von "grossen und massigen Hunden" werden im Kanton Zürich von der Leine gelassen: Sie müssen keinen Kurs mehr absolvieren. (Archiv)
KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Gegen die Abschaffung der obligatorischen Hundekurse stimmten 249«824 Stimmberechtigte, 109»211 waren dafür. Dies entspricht einem Nein-Anteil von fast 70 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 40,5 Prozent.

Mit diesem Nein zur Hundegesetz-Änderung sind Halter von «grossen und massigen» Hunden weiterhin verpflichtet, einen Kurs zu absolvieren. Als «gross und massig» gilt ein Hund ab einer Schulterhöhe von 45 Zentimetern und einem Gewicht von 15 Kilogramm.

Die bürgerliche Kantonsrats-Mehrheit hatte im vergangenen Jahr entschieden, diese Kurse abzuschaffen, weil sie trotz grossem Aufwand nur wenig brächten. Die Zahl der Bissvorfälle sei nicht wie erhofft zurückgegangen, argumentierten die Bürgerlichen.

Die Ratsminderheit wollte die Halter aber weiterhin zu Kursen verpflichten und ergriff das Behördenreferendum, weshalb die Vorlage nun vors Volk kam.

Nur noch 8 statt 14 Lektionen

Auch der Regierungsrat wollte die Kurse nicht abschaffen. Er versprach aber, sie zu überarbeiten und dabei zu verkürzen. Statt 14 sollen sie künftig nur noch 8 Lektionen dauern. Dafür sollen neu auch die Halter von kleinen Vierbeinern dazu verpflichtet werden.

Schliesslich gebe es eine zunehmende Zahl von Vorfällen mit «kleinen und giftigen» Exemplaren, so der Regierungsrat. Ab wann auch die Chihuahua-Halterinnen in einen Kurs müssen, ist noch offen.

Der Kanton Zürich hat eines der schärfsten Hundegesetze der Schweiz. Seit 2010 dürfen Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential nicht mehr gehalten oder gezüchtet werden. Auf der Liste der verbotenen Rassen sind etwa Pitbulls und Bullterrier. Verboten sind auch Mischlinge, die mindestens 10 Prozent Blutanteil solcher Rassen in sich tragen.

Auslöser für diese Liste und für die obligatorischen Kurse war ein Todesfall in Oberglatt im Jahr 2005. Damals hatten drei Pitbulls einen sechsjährigen Knaben tot gebissen.

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