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Keine Einigung bei Modalitäten für arbeitslose Grenzgänger

EU-Staaten und EU-Parlament haben sich in Brüssel bei den Modalitäten zur Entschädigung von arbeitslosen Grenzgängern nicht auf eine Version einigen können. Die Grenzgänger-Regelung ist Teil der Richtlinie zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.

Agentur
sda
31.01.19 - 19:13 Uhr
Politik
In die nächste Runde: Bei der Frage, welches Land künftig arbeitslosen Grenzgängern Arbeitslosenentschädigung zahlen soll, haben sich die EU-Staaten und das EU-Parlament am Donnerstag in Brüssel nicht auf einen Kompromiss einigen können. (Archiv)
In die nächste Runde: Bei der Frage, welches Land künftig arbeitslosen Grenzgängern Arbeitslosenentschädigung zahlen soll, haben sich die EU-Staaten und das EU-Parlament am Donnerstag in Brüssel nicht auf einen Kompromiss einigen können. (Archiv)
KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Arbeitslose Grenzgänger sollen nach Meinung der EU-Staaten künftig von jenem Land Arbeitslosenunterstützung erhalten, in dem sie zuletzt gearbeitet und ins Sozialversicherungssystem einbezahlt haben.

Das EU-Parlament hingegen will den Grenzgängern die Wahlfreiheit lassen. Sie sollen selber entscheiden, ob sie ihr Arbeitslosengeld im Wohn- oder im ehemaligen Beschäftigungsland beziehen wollen.

Das EU-Parlament habe in den Verhandlungen mit den EU-Staaten argumentiert, das System der Mitgliedstaaten würde es für Arbeitnehmende kompliziert machen, hiess es am Donnerstag aus EU-Ratskreisen.

Es sei zudem für viele auch ein sprachliches Problem, wenn sie in einem anderen Land an Arbeitsmarktmassnahmen teilnehmen müssten. Diese Bedenken hatten im Vorfeld auch mehrere französische Grenzgänger-Organisationen geäussert.

Gestritten wurde aber auch über Fristen, drei oder 12 Monate, die ein Arbeitnehmer in einem anderen EU-Land arbeiten muss, bevor er dort Arbeitslosenunterstützung beziehen kann. Diese Frist soll für EU-Ausländer grundsätzlich gelten.

Parlamentsvariante günstiger

Würde sich am Schluss die Variante der EU-Staaten durchsetzen, rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Mehrkosten für die Schweiz in der Höhe eines «höheren dreistelligen Millionenbetrags».

Denn heute zahlt im Falle von Arbeitslosigkeit jenes Land, in dem der arbeitslose Grenzgänger wohnt. Das Beschäftigungsland zahlt lediglich eine kleine befristete Ausgleichszahlung. Bei der Variante des EU-Parlaments dürfte es günstiger für die Schweiz werden.

Zwar ist sie nicht verpflichtet, diese Anpassungen zu übernehmen. Doch geht Bern davon aus, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dies von der Schweiz fordern werden

Qualität statt schneller Kompromiss

Aus EU-Kreisen hiess es am Donnerstag, die EU-Institutionen würden sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit der Grenzgänger-Regelung beschäftigen. Ob die rumänische Präsidentschaft jedoch an ihrem Zeitplan festhalten kann, ist fraglich.

Die Rumänen wollen eigentlich einen Kompromiss für die ganze Vorlage bis Ende Februar auf dem Tisch haben, um ihn im April oder spätestens Anfang Mai vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten absegnen zu lassen. Denn Ende Mai finden Europawahlen statt.

Zwar drängt vor allem Frankreich, dem Vernehmen nach aber auch Portugal und Spanien darauf, die Vorlage schnell unter Dach und Fach zu bringen. Doch das Thema ist ziemlich komplex, und viele Staaten haben noch weitere, unterschiedlichste Vorbehalte, die sie ohne Zeitdruck bereinigen wollen.

Schon im letzten Juni, als sich die EU-Staaten eigentlich auf eine gemeinsame Position festgelegt hatten, waren mehrere Mitgliedstaaten glücklich mit dem Resultat - doch sie waren von einer Mehrheit überstimmt worden.

Nun haben sie die Gelegenheit, ihre Vorbehalte erneut vorzubringen. Verschiedene EU-Diplomaten sagten deshalb der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, ihr Land ziehe Qualität einem schnellen Kompromiss vor. Durchaus möglich also, dass es nicht gelingen wird, vor Legislaturende einen Kompromiss zu schmieden.

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