×

«Das Bistum ist in seinen Grundrechten nicht verletzt»

Nachdem das Bundesgericht das Bistum Chur mit seiner Beschwerde ins Leere laufen lassen hat, melden sich jetzt andere - mit dem katholischen Glauben verbundene - Instanzen zu Wort. So beispielsweise die Katholische Volkspartei.

Südostschweiz
31.01.19 - 14:42 Uhr
Politik
Amtssitz Churer Bischof Schloss Hof
Das Bistum Chur wird nach dem Bundesgerichtsurteil aus den eigenen Kreisen kritisiert.
OLIVIA ITEM

Die Katholische Volkspartei (KVP) begrüsst das bundesgerichtliche Urteil, welches die Beschwerde des Bistums Chur gegen den Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts abgewiesen hat. Hintergrund für die Beschwerde war die Tatsache, dass die Katholische Landeskirche Graubünden die Beratungsorganisation Adebar jährlich mit 15‘000 Franken unterstützen will. Das Verwaltungsgericht hatte diese Unterstützung für zulässig erklärt. Und auch die Bundesrichter sind dieser Meinung.

Dass das Bundesgericht die Beschwerde des Bistums Chur abgewiesen hat, zeige, dass das Bistum von einem «unzutreffenden Begriff der Glaubens- und Gewissensfreiheit» ausgegangen sei, heisst es in einer Medienmitteilung der KVP. Das Bistum sei durch den Beitrag an Adebar in seinen Grundrechten nicht verletzt.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR