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500'000 Franken im Jahr für Schutz von gefährdeten Minderheiten

Maximal 500'000 Franken im Jahr will der Bundesrat an die Kosten für den Schutz von besonders gefährdeten Minderheiten - namentlich jüdische oder muslimische Gemeinschaften - beisteuern. Unterstützen will er bauliche Massnahmen sowie Ausbildungen und Sensibilisierung.

Agentur
sda
30.01.19 - 11:07 Uhr
Politik
Der Bund soll sich neu an Kosten für den Schutz von gefährdeten Minderheiten beteiligen können - unter anderem von jüdischen Gemeinschaften. (Themenbild)
Der Bund soll sich neu an Kosten für den Schutz von gefährdeten Minderheiten beteiligen können - unter anderem von jüdischen Gemeinschaften. (Themenbild)
KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

In der Verordnung, zu der bis 7. Mai eine Vernehmlassung läuft, stützt sich der Bundesrat auf ein Konzept des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS), wie das Bundesamt für Justiz am Mittwoch mitteilte. Auch im Konzept des SVS wurde der Höchstbetrag von 500'000 Franken im Jahr für den Schutz gefährdeter Minderheiten genannt.

Bauliches, Ausbildung, Information

Der Bund soll sich an baulichen Massnahmen beteiligen können, etwa Zäunen, Mauern oder Kameras und Alarmanlagen. Auch die Ausbildung für das Erkennen von Risiken oder die Abwehr von Bedrohungen kann der Bund unterstützen. Bundesgelder könnten zudem für Information und Sensibilisierung verwendet werden.

Eine Ausbildung an Waffen ist indes von Bundesbeiträgen ausgeschlossen, wie es in den Erläuterungen des Bundesrates zur Verordnung heisst. Ebenso leistet der Bund keine Beiträge an die Kosten für Sicherheitspersonal.

Der Bund übernimmt maximal die Hälfte der anrechenbaren Kosten. Der Bundesrat will so sicherstellen, dass die Schutz Suchenden möglichst hohe Eigenleistungen erbringen und alle übrigen Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen, wie der Bundesrat schreibt. Unterstützungsverträge sollen über höchstens vier Jahre laufen.

Geprüft werden die Gesuche um Unterstützung vom Bundesamt für Polizei (fedpol). Das fedpol holt beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eine Beurteilung zum besonderen Schutzbedürfnis ein, der NDB seinerseits hat kantonale und kommunale Sicherheitsbehörden zu konsultieren. Der Entscheid über ein Gesuch liegt beim fedpol.

Nicht nur religiöse Gemeinschaften

Der Bundesrat will seine finanziellen Hilfen nicht auf jüdische und muslimische Gemeinschaften beschränken. Unterstützt werden könnten auch Fahrende oder Gruppierungen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung einer Minderheit angehörten - genannt werden Homosexuelle, Bixexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle.

Voraussetzung dafür, dass der Bund Schutzmassnahmen unterstützt ist, dass die Gruppierung eine «gefestigte Bindung zur Schweiz und ihren Werten» hat, wie es in der Mitteilung heisst.

Ende 2016 hatte die Fachstelle für Rassismusbekämpfung eine Polemik ausgelöst - sie hatte in einem Bericht festgehalten, dass es zurzeit «weder eine Verfassungs- noch eine Rechtsgrundlage für eine Mitbeteiligung des Bundes an den Kosten von Sicherheitsmassnahmen für jüdische Einrichtungen» gebe.

Forderung des Parlaments

Stattdessen schlug sie den jüdischen Organisationen vor, zur Finanzierung ihrer Sicherheitskosten eine Stiftung einzurichten. Der Bundesrat hatte diese Aussage in der Folge relativiert. Weder er noch die Fachstelle seien der Meinung, dass die gefährdeten Gruppen selber für die Sicherheitskosten aufkommen müssten.

Auch das Parlament hat verlangt, religiöse Minderheiten vor terroristischer oder extremistischer Gewalt für Minderheiten zu schützen. Es überwies im vergangenen Jahr eine Motion von Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH). Damit sollte namentlich die Frage der gesetzlichen Grundlage abgeklärt werden.

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