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Datenschutzrisiken bei systematischer Verwendung der AHV-Nummer

Die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen sehen «erhebliche Datenschutzrisiken» darin, dass künftig die AHV-Nummer auch ausserhalb der Sozialversicherungen zur Identifikation verwendet werden kann.

Agentur
sda
28.01.19 - 11:00 Uhr
Politik
Besondere Herausforderungen für den Datenschutz in der Schweiz sehen die Datenschutzbeauftragten in diesem Jahr bei der beabsichtigten Nutzung der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen oder im Hinblick auf die Nationalratswahlen im kommenden Herbst…
Besondere Herausforderungen für den Datenschutz in der Schweiz sehen die Datenschutzbeauftragten in diesem Jahr bei der beabsichtigten Nutzung der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen oder im Hinblick auf die Nationalratswahlen im kommenden Herbst…
KEYSTONE/NICK SOLAND

Der Bundesrat will den Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden generell erlauben, dass sie Bürgerinnen und Bürger über deren AHV-Nummer identifizieren können, auch wenn diese Identifikation nichts mit dem Bereich der Sozialversicherungen zu tun hat. Eine entsprechende Änderung des AHV-Gesetzes befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.

Die Datenschützer von Bund und Kantonen sehen in diesem Vorhaben Risiken. Sie begrüssten an einer Medienkonferenz am Montag in Bern zwar, dass der Bundesrat diesen Risiken begegnen will. Aber sie hätten eine andere Vorgehensweise bevorzugt.

Für die Datenschützer wäre der besser Weg gewesen, wenn der Bundesrat die Gesetzesänderung auf das vom Nationalrat im Herbst 2017 in Auftrag gegebene Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren abgestützt hätte. Dieses liegt indes zur Zeit noch nicht vor.

Stattdessen will der Bundesrat den Risiken mit Vorgaben zum Datenschutz und der Verpflichtung zur «periodischen Risikofolgenabschätzung» begegnen, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖP) sowie der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten Privatim.

Datenschutz bei den Nationalratswahlen

Darüber hinaus informierten die beiden Institutionen im Hinblick auf das Wahljahr 2019 über ihren Leitfaden vom Dezember 2018. Das Dokument halte im Zusammenhang mit den anstehenden Nationalratswahlen Akteure wie die Parteien, involvierte Dienstleister oder soziale Netzwerke dazu an, digitale Einwirkungen auf den Wählerwillen transparent zu machen. Denn Datenbearbeitung im politischen Kontext unterstehe einem höheren Schutzniveau als bei kommerziellen Zwecken.

Die Datenschützer machten zudem das neue Schengen-Datenschutzgesetz zum Thema, das am 1. März in Kraft tritt. Das neue Bundesgesetz und die analogen Anpassungen erlauben beispielsweise Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen eine verstärkte Aufsicht über die Polizei. Die Anpassungen für die Grenzwacht- und die Polizeibehörden des Bundes stellten aufgrund des Fehlens eines Polizeigesetzes auf Stufe Eidgenossenschaft «besondere Herausforderungen» dar.

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