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Anlaufstelle Kescha fordert mehr Umsicht bei Gefährdungsmeldungen

Brauchen Erwachsene einen Beistand, sollen an Stelle von Berufsbeiständen öfter Privatpersonen eingesetzt werden. Das empfiehlt die Unabhängige Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (Kescha). Mehr Umsicht fordert die Kescha bei Gefährdungsmeldungen für Kinder.

Agentur
sda
25.01.19 - 09:10 Uhr
Politik
Nur wenn das Kindeswohl gemäss einer Checkliste gefährdet ist, soll eine Gefährdungsmeldung an die Behörden gemacht werden. Das empfiehlt die Anlaufstelle Kescha nach einer Auswertung von Kesb-Fällen. (Gestellte Aufnahme, Symbolbild)
Nur wenn das Kindeswohl gemäss einer Checkliste gefährdet ist, soll eine Gefährdungsmeldung an die Behörden gemacht werden. Das empfiehlt die Anlaufstelle Kescha nach einer Auswertung von Kesb-Fällen. (Gestellte Aufnahme, Symbolbild)
KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Die Kescha hat gegen 1100 von ihr behandelte Konflikte mit Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) von der Universität Freiburg auswerten lassen. Gefährdungsmeldungen gingen demnach bei der Kesb nicht nur ein, wenn Kinder körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt waren, sondern auch als Folge von Paarkonflikten.

Solchen Gefährdungsmeldungen könnten hilfsbedürftigen Kindern zwar zum nötigen Schutz verhelfen, aber für Betroffene eine Belastung sein, schreibt die Kescha in einer Mitteilung vom Freitag. Häufig hätten Hilfesuchende die Gefährdungsmeldung als aus der Luft gegriffen oder als böswillig motiviert betrachtet.

Checkliste für Kindesschutz

Gefährdungsmeldungen sind angezeigt, wenn das Kindeswohl gemäss einer Checkliste gefährdet ist. Ist das Kind nicht direkt in Gefahr, müssen für seinen Schutz andere Massnahmen getroffen werden. Das können Gespräche sein oder der Beizug einer Fachstelle. Die Kescha und die Universität Freiburg haben dazu einen Leitfaden entwickelt.

Eine Empfehlung macht die mit der Auswertung betraute Universität Freiburg auch zum Erwachsenenschutz. Wenn immer möglich sollten Erwachsene von ihnen nahestehenden privaten Beiständen unterstützt werden. Das können zum Beispiel Familienangehörige sein oder ehrenamtlich tätige Personen.

Etwa vier von fünf ausgewertete Fälle beträfen von den Behörden beauftragte Beiständinnen und Beistände, schreibt die Kescha dazu. Menschen, die bei der Anlaufstelle Hilfe suchten, beklagten sich über schlecht oder nicht erreichbare Beistände. Oder sie monierten, dass diese untätig blieben, überlastet seien oder zu oft wechselten.

Als Zielgrösse für den Anteil privater Beistandschaften werden 40 bis 50 Prozent genannt. Gewisse Kantone erreichten diesen Wert bereits, wie die Kescha schreibt.

Gegen 1100 Hilfegesuche

Eine dritte Empfehlung geht an die Kantone. Sie sollen mit Kommunikation und Medienarbeit das Vertrauen in die Kesb fördern und die Arbeitsweise der Behörde und der von ihr eingesetzten Beistände bekannt machen. Damit könnten Vertrauen und auch Verständnis geschaffen werden. Dies wirke sich auf Verfahren positiv aus.

Die Kescha befasste sich im vergangenen Jahr mit 1093 Hilfegesuchen. «Die hohen Fallzahlen belegen, dass dass die Kescha als Anlaufstelle einer grossen Nachfrage und einem notwendigen Angebot entspricht», liess sich Kescha-Präsident Guido Fluri in der Mitteilung zitieren.

Zwei Drittel der insgesamt 1644 einzelnen Beratungsgespräche der Kescha betrafen das Kindesschutzrecht, die übrigen das Erwachsenenschutzrecht. Teils scharfe öffentlich geäusserte Kritik an der Arbeit der vor sechs Jahren eingesetzten Kesb veranlassten die Guido Fluri Stiftung Anfang 2017, die Kescha ins Leben zu rufen.

Längst nicht jeder Fall, mit dem sich die Kesb befasst, gelangt an die Kescha: Für rund 41«900 Kinder und rund 90»700 Erwachsene in der Schweiz bestand Ende 2017 eine von der Kesb angeordnete Massnahme.

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