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Kanton schmettert Beschwerden gegen Konvikt-Sanierung ab

Im Oktober wurde eine Beschwerde gegen drei leitende kantonale Angestellte eingericht. Der Vorwurf: Sie hätten bei der Instandsetzung des Konvikts verschiedene pflicht- und sorgfaltswidrige Handlungen begangen. Jetzt liegt die Antwort der Regierung vor.

Südostschweiz
24.01.19 - 10:20 Uhr
Politik
Churer Konvikt Chur
Der baukulturelle Wert des Konvikts sei unbestritten.
ARCHIV/OLIVIA ITEM

«Im Falle des Konviktes sind sich die Beteiligten der Bedeutung dieses baulichen Zeitzeugen zu wenig bewusst gewesen – und haben ihn so massiv beschädigt.» Das sagte ein Allianz aus Architekten, Ingenieuren und dem Bündner Heimatschutz im Oktober 2018, als sie eine Aufsichtsbeschwerde gegen die drei Chefbeamten Markus Dünner, Simon Berger und Martin Michel eingereicht hatten. Diese Einschätzung teilt die Bündner Regierung nicht.

In einer Mitteilung hält die Regierung fest, dass der baukulturelle Wert des Konvikts unbestritten ist und das Konvikt in kein Schutzinventar aufgenommen wurde. Sie kann auch die Einwände der Beschwerdeführer nicht bestätigen, wonach Vorschriften im Umgang mit dem wertvollen Bauwerk missachtet worden seien, wie es weiter heisst. Im Gegenteil: Man sehe den Wert des Konvikts im Zusammenhang mit dessen Instandsetzung durch ein «mustergültiges und qualitätssicherndes Verfahren» bestmöglich gewahrt. Dabei bleibe offen, ob die Instandsetzung anders hätte vorgenommen werden müssen, wenn es sich um ein inventarisiertes Schutzobjekt handeln würde.

Der Beschwerde wird keine Folge geleistet

Die Regierung ist der Ansicht, dass das wertvolle Bauwerk umsichtig saniert worden ist. Gemäss Mitteilung vermögen die Einwände der Beschwerdeführer, keine Verfehlungen aufzuzeigen, die ein Einschreiten der Regierung notwendig machen würden. Darum werde der Aufsichtsbeschwerde keine Folge geleistet.

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