Private Kesb-Ombudsstelle von Schwander verliert Seilziehen
Das Bundesgericht als höchstes Schweizer Gericht hat ein Hin und Her beendet. Sie erklärte die «Ombudsstelle Kindes- und Erwachsenenschutz p.o. sz» in Lachen für nicht zuständig als Kindervertreterin.
Das Bundesgericht als höchstes Schweizer Gericht hat ein Hin und Her beendet. Sie erklärte die «Ombudsstelle Kindes- und Erwachsenenschutz p.o. sz» in Lachen für nicht zuständig als Kindervertreterin.
23.01.19 - 04:30 Uhr
Politik
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