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Künftig sollen Autofahrer auch rechts vorbeifahren dürfen

Rechts überholen soll verboten bleiben. Rechts vorbeifahren soll hingegen erlaubt werden. Die Bündner Regierung findet das nicht sinnvoll, da es in ihren Augen verwirrend ist.

Südostschweiz
18.01.19 - 04:30 Uhr
Politik
Rechts überholen ist auch in Zukunft verboten.
Rechts überholen ist auch in Zukunft verboten.
OLIVIA ITEM

Die Bündner Regierung ist mehrheitlich zufrieden mit den neuen Verkehrsregeln, welche der Bundesrat vorschlägt. Dennoch ist sie in drei Punkten nicht auf der Linie des Bundesrats, wie aus einer Medienmitteilung der Standeskanzlei hervorgeht.

1. Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit

Autos mit Anhänger dürfen zurzeit auf Autobahnen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern fahren. Der Bundesrat möchte diese Grenze auf 100 Stundenkilometer erhöhen. Das wiederum gefällt der Bündner Regierung nicht.

Sie befürchtet, dass eine solche Anpassung zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen würde. Denn: Autos mit Anhängern könnten in diesem Fall Lastwagen überholen, was den Verkehrsfluss auf der Überholspur zusätzlich verlangsamen würde.

2. Rechts vorbeifahren soll erlaubt werden

Aktuell dürfen Autofahrer auf Autobahnen rechts weder überholen noch an anderen Autos vorbeifahren. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Der Bundesrat sieht vor, dass Autofahrer künftig an Autos rechts vorbeifahren dürfen, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsamer und dichter ist. Nicht erlaubt wird das Rechtsüberholen. Und genau hier sieht die Bündner Regierung das Problem.

Positiv sei die Lockerung zwar, eine konsequente Aufhebung des Verbots – also das Erlauben des Rechtsüberholens – wäre nach Ansicht der Regierung konsequenter. Denn: Sowohl für Autofahrer als auch für Polizisten wäre es nicht immer einfach festzustellen, ob es sich nun um ein Vorbeifahren oder Überholen handeln würde.

3. Mit dem Velo auf dem Trottoir fahren

Kinder bis zu zwölf Jahren sollen auf dem Trottoir fahren dürfen. So sieht es der Bundesrat, aber nicht die Bündner Regierung. Die Altersgrenze sei zu hoch angesetzt; sechs Jahre wäre in ihren Augen die passendere Altersgrenze. Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren würden immer grössere Fahrräder lenken, die dann andere Trottoir-Benutzer behindern würden.

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