Behrings Verteidiger erhält 810'000 Franken vom Bund
Der amtliche Verteidiger des wegen Betrugs verurteilten Finanzjongleurs Dieter Behring erhält für seine Arbeit rund 810«000 Franken Honorar vom Bund. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Davon muss Behring 750»000 Franken zurückzahlen.
Der amtliche Verteidiger des wegen Betrugs verurteilten Finanzjongleurs Dieter Behring erhält für seine Arbeit rund 810«000 Franken Honorar vom Bund. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Davon muss Behring 750»000 Franken zurückzahlen.
Das Bundesstrafgericht musste sich in einem am Donnerstag publizierten Urteil ein weiteres mal mit dem Honorar Verteidigers befassen.
Es ging nur noch darum, den Aufwand der in Rechnung gestellten Arbeitsstunden der Praktikantin des Anwalts zu bemessen. Zudem hatte der Verteidiger nach dem Urteil noch Aufwendungen, die entschädigt werden.
Für den Anwalt hat das Gericht einen Stundenansatz von 270 Franken festgesetzt. Für eine Stunde Reisezeit konnte der Verteidiger 200 Franken verrechnen. Der Stundenansatz für die Praktikantin beträgt 100 Franken.
Behring wird 750'000 Franken des vom Bund vorgeschossenen Honorars zurückzahlen müssen, sobald er finanziell in der Lage dazu ist. Wie der Entscheiddatenbank des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist, wurde bisher kein Rechtsmittel gegen den Beschluss ergriffen. (Beschluss SN.2018.19 vom 18.12.2018)
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