×

Bundesgericht prüft Zulässigkeit von Lohn-Auszahlung in Euro

Das Bundesgericht berät heute Dienstag in zwei öffentlichen Beratungen darüber, ob Grenzgängern der Lohn wegen der Frankenstärke in Euro hat ausbezahlt werden dürfen. Die kantonalen Vorinstanzen hielten dies aufgrund des Freizügigkeitsabkommens als unzulässig.

Agentur
sda
15.01.19 - 08:00 Uhr
Politik
Grenzgänger aus Frankreich und Deutschland klagten vor Gericht, weil ihnen ihr Lohn in Euro statt Franken ausbezahlt worden war. (Symbolfoto)
Grenzgänger aus Frankreich und Deutschland klagten vor Gericht, weil ihnen ihr Lohn in Euro statt Franken ausbezahlt worden war. (Symbolfoto)
KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Geklagt hatten eine Deutsche im Kanton Schaffhausen und ein Franzose, der im Kanton Jura angestellt gewesen war. Beide forderten jeweils rund 20'000 Franken von ihren ehemaligen Arbeitgebern. So viel weniger hatten sie in rund drei beziehungsweise dreieinhalb Jahren erhalten, weil ihnen der Lohn in Euro ausbezahlt worden war.

Die beiden obersten kantonalen Instanzen gaben den beiden Angestellten Recht und verpflichteten die Arbeitgeberinnen zur Nachzahlung. Das Obergericht Schaffhausen hielt in seinem Entscheid fest, dass eine indirekte Diskriminierung vorliege, und damit ein Verstoss gegen das Freizügigkeitsabkommen.

Die tieferen Lebenshaltungskosten in Deutschland erachtete das Obergericht nicht als Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung von deutschen und schweizerischen Arbeitnehmern.

Das Schaffhauser Obergericht hielt in seinem Urteil aber auch fest, dass ein Lohn grundsätzlich durchaus in Euro ausbezahlt werden könne und eine einvernehmliche Reduktion gemäss dem Obligationenrecht zulässig sei. Als Hindernis erachtete es jedoch das Freizügigkeitsabkommen.

Die beiden Arbeitgeber-Firmen haben am Bundesgericht Beschwerde gegen die kantonalen Urteile eingelegt. (Fälle 4A_230/2018 und 4A_215/2017)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR