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Zuletzt muss Landrat dem Axpo-Vertrag zustimmen

Der Glarner Landrat wird umfassend über den neuen Aktionärsbindungsvertrag der Axpo informiert. Dies hat die Regierung in einer Antwort auf ein Postulat der SP geschrieben. Dies, weil der Landrat die abschliessende Entscheidung über den Vertrag fällen wird.

Südostschweiz
08.01.19 - 15:55 Uhr
Politik
Der Glarner Landrat wird die letzte Entscheidung über den Aktionärsbindungsvertrag mit der Axpo fällen.
Der Glarner Landrat wird die letzte Entscheidung über den Aktionärsbindungsvertrag mit der Axpo fällen.
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Die Axpo baut ihre rechtliche Struktur um, was für die Besitzerkantone bedeutet, dass sie einem Aktionärsbindungsvertrag zustimmen müssen. Dazu hatte die SP Glarus im Sommer ein Postulat eingereicht, mit dem Ziel, besser informiert zu werden und ein grösseres Mitspracherecht des Landrates zu erreichen. Nun hat die Glarner Regierung ihre Antwort auf die SP-Forderungen publiziert und darauf hingewiesen, dass in diesem Fall ohnehin der Landrat für den Beschluss über den Vertrag zuständig sei.

Darum sei es auch gerechtfertig, dass alle relevanten Dokumente, «namentlich der Aktionärsbindungsvertrag, die Eignerstrategie und die Statuten vorgelegt werden», heisst es in der Stellungnahme der Regierung. In diesen Punkten geht die Regierung also mit der SP-Forderung. Sie hält hingegen das finanzielle Risiko für den Kanton Glarus keinesfalls für «erheblich», wie es die SP tut. Als AG hafte die Axpo nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen im Falle eines Konkurses. Der Kanton Glarus hält 1,747 Prozent der Aktien im Gesamtwert von rund 6,4 Millionen Franken, was auch der maximale Verlust für den Kanton wäre.

Ein Vernehmlassungsverfahren, wie die SP es fordert, habe bereits stattgefunden und die Regierung habe ihre Stellungnahme im August 2018 bereits bekannt gegeben. Der Regierungsrat wird nun die nächsten Schritte koordiniert mit den anderen Aktionären in die Wege leiten, wie es schliesslich heisst. (so) 

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